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(mvd) Auch nach dem Auszug aus der Wohnung sollten der alte Mietvertrag, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Zahlungsbelege nicht einfach weggeworfen werden.

(mvd) Auch nach dem Auszug aus der Wohnung sollten der alte Mietvertrag, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Zahlungsbelege, zum Beispiel für die Mietkaution, nicht einfach weggeworfen werden. Zwar gibt es nach Informationen des Mietervereins Dresden und Umgebung e.V. keine gesetzlichen Bestimmungen oder Gerichtsentscheidungen, nach denen Mieter die Unterlagen zu ihrem Mietverhältnis über Monate oder Jahre aufbewahren müssen, sinnvoll ist dies aber auf jeden Fall.

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Ansprüche aus dem Mietverhältnis, zum Beispiel auf Mietzahlungen oder Betriebskostennachzahlungen, verjähren nach drei Jahren. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet, wer Mitte 2020 auszieht, kann theoretisch bis Ende 2023 mit Vermieterforderungen konfrontiert werden. Daher ist es wichtig, Mietvertrag, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungsschreiben oder den Briefwechsel auch 2023 noch zur Hand zu haben.

Auch Zahlungsbelege bzw. Kontoauszüge sollten längerfristig aufbewahrt werden. Bei einem Streit beispielsweise, ob überhaupt bzw. in welcher Höhe die Mietkaution bei Beginn des Mietverhältnisses gezahlt wurde, ist der Mieter für die Zahlung beweispflichtig.

Dagegen dürfen Wohnungsübergabeprotokolle, Rechnungen über Malerarbeiten, Tapeten, Farben usw. eigentlich schon nach einem halben Jahr weggeworfen werden. Vermieteransprüche wegen unterlassener Renovierungsarbeiten oder Reparaturen verjähren 6 Monaten nach Wohnungsrückgabe. Allerdings sollte man – so der Mieterverein Dresden – sicherheitshalber abwarten, bis der Vermieter die Mietkaution zurückgezahlt hat. Erst dann ist man sicher, dass der Vermieter keine Forderungen mehr stellen wird.

Urlaubs- und Ferienzeit - Was müssen Mieter jetzt beachten?   (Foto: MeiDresden.de)Urlaubs- und Ferienzeit - Was müssen Mieter jetzt beachten? (Foto: MeiDresden.de)

Hinweis: Soweit sich jedoch aus nicht mietrechtlichen Rechtsvorschriften Aufbewahrungsfristen ergeben, z.B. längere im Steuerrecht, sind diese zu beachten.
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Der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. ist ein politisch und religiös unabhängiger Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern aus Dresden und Umgebung. Er vertritt die Interessen der Mieter und setzt sich für eine soziale Wohnungspolitik und ein sozial ausgewogenes Mietrecht ein.
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Quelle: Mieterverein Dresden