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Das sächsische Verkehrsministerium hat sich gemeinsam mit dem Finanzministerium auf einen 100prozentigen Ausgleich der coronabedingten Einnahmeausfälle im ÖPNV verständigt.

Das sächsische Verkehrsministerium hat sich gemeinsam mit dem Finanzministerium auf einen 100prozentigen Ausgleich der coronabedingten Einnahmeausfälle im ÖPNV verständigt. Derzeit liegen dem SMWA Anträge der Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern in Höhe von rund 80 Mio. Euro vor.

»Die sächsischen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger haben es trotz schwieriger Zeiten geschafft, Ihr Angebot aufrecht zu erhalten und die Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Ich danke dem Finanzminister, dass wir eine gemeinsame Lösung gefunden haben, um in der angespannten Corona-Lage effektiv den Verkehrsunternehmen helfen zu können. Wir wollen auch weiterhin einen zuverlässigen und leistungsfähigen ÖPNV im Freistaat. Daher freue ich mich, dass wir die pandemiebedingten Mindererlöse nun zu 100 Prozent ausgleichen können. Wir stärken damit dem ÖPNV in Sachsen den Rücken. Und wir unterstützen mit dem 100-Prozent-Ausgleich unsere regionalen und lokalen Verkehrsunternehmen, denen ich sehr für Engagement und ihre Durchhaltekraft in der derzeitigen Situation ganz herzlichen danken möchte«, so Verkehrsminister Martin Dulig.

ÖPNV-Rettungsschirm: Freistaat beschließt 100 Prozent Ausgleich   Foto: MeiDresden.deÖPNV-Rettungsschirm: Freistaat beschließt 100 Prozent Ausgleich Foto: MeiDresden.de

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann ergänzt: »Dass wir unserem ÖPNV bei den pandemiebedingten Ausfällen unter die Arme greifen, war von Anfang an klar und nicht strittig. Klar war aber auch und hier waren wir uns in der Regierung einig, dass wir mit unseren begrenzten Mittel sorgfältig wirtschaften müssen und insbesondere zunächst mehr Details zu den konkreten Ausfällen brauchten. Aufgrund der auslaufenden Beihilfereglung für die Unternehmen zum Jahresende musste der Sachverhalt noch dieses Jahr aufbereitet und entschieden werden. Dies ist uns zum Glück gelungen. Dem Bund sind wir dankbar, dass er hier mitfinanziert. Die Lücke zu den 100 Prozent können wir dank unseres Coronabewältigungsfonds schließen und so sicherstellen, dass der ÖPNV in Sachsen auch in der Krise reibungslos funktioniert.«

Das Kabinett hatte sich im September zunächst darauf verständigt, in einem ersten Schritt 70 Prozent der Schäden auszugleichen. Bis 30. September konnten Unternehmen und bis zum 30. November Aufgabenträger des Nahverkehrs ihren Antrag stellen. Insgesamt liegen 68 Anträge vor. Dabei entfallen 38 Mio. Euro auf private und öffentliche Verkehrsunternehmen. 42 Mio. Euro haben Städte, Landkreise und ÖPNV-Zweckverbände gemäß der Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszahlungen im ÖPNV beantragt.

Für alle antragsberechtigten Antragsteller des ÖPNV konnte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr bereits die Bescheide über einen 70 prozentigen Verlustausgleich erstellen und versenden. Die Auszahlungen laufen derzeit.

Insgesamt 2,5 Mrd. Euro haben die Länder vom Bund zum Ausgleich der Corona bedingten Schäden im öffentlichen Personennahverkehr erhalten. Davon entfallen zunächst 167 Mio. Euro nach dem Verteilungsschlüssel der Regionalisierungsmittel (sog. Kieler Schlüssel) auf den Freistaat Sachsen. Der Freistaat stellt nun insgesamt 16 Mio. Euro aus Landesmitteln zur Verfügung um auf 100 Prozent auszugleichen. Dies steht aktuell noch unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag.

Die Richtlinie »Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV« ist Grundlage für die Auszahlung der Mittel an die betroffenen Aufgabenträger, ÖPNV-Zweckverbände und Verkehrsunternehmen und enthält Festlegungen zur Ermittlung der ausgleichsfähigen Schäden und zum Verfahren. Die Antragsteller konnten alle ausgleichsfähigen Schäden anmelden.

Hintergrund:
Beihilferechtliche Grundlage der Zahlungen an die Verkehrsunternehmen ist die bei der Europäischen Kommission notifizierte »Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personennahverkehr« vom 7. August 2020. Nach Maßgabe dieser Bundesrahmenregelung haben die Länder die Muster-Richtlinie vom 19. August 2020 erarbeitet. Daran halten sich alle Länder, um einen bundeseinheitlichen Schadensausgleich sicherzustellen.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr