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Dresden. Der Haushaltsplan 2021/2022 der LHDD wurde unter Auflagen durch die Landesdirektion Sachsen bestätigt. 1,9 Milliarden stehen dafür zur Verfügung.

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 26. März 2021 die im Dezember 2020 vom Dresdner Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für die Jahre 2021 und 2022 unter Auflagen bestätigt. Der Haushaltsplan umfasst in den kommenden beiden Jahren ein Volumen von rund 1,9 Milliarden Euro jährlich, mit geplanten Investitionen von rund 316 Millionen Euro im Jahr 2021 und 270 Millionen Euro im Jahr 2022.

Haushaltsplan 2021/2022 der LHDD unter strengen Auflagen bestätigt   Foto: MeiDresden.deHaushaltsplan 2021/2022 der LHDD unter strengen Auflagen bestätigt Foto: MeiDresden.de

„Für Dresden ist die Bestätigung des Haushaltes eine sehr gute Nachricht“, erklärt Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Wir gehören damit zu den wenigen Großstädten und Kommunen, die Planungssicherheit haben. Auch die Vereine und Institutionen in den Bereichen Kultur, Jugendhilfe, Soziales und Gesundheit wissen nun gesichert, wie sie ihre Aufgaben erfüllen können. Mit den Investitionen, die wir jetzt beginnen, leisten wir einen sehr wichtigen Beitrag in der Corona-Krise Arbeitsplätze in der heimischen Wirtschaft zu erhalten.“

Dass die Landesdirektion trotzdem vor Fehlentwicklungen bei den städtischen Finanzen warnt, hält der Oberbürgermeister für ein wichtiges Signal: „Niemand von uns kann voraussagen, wie sich die Pandemie auf die Wirtschaft global wie lokal auswirken wird. Weder die Verwaltung noch die Politik dürfen Projekte bestellen, ohne sich über die finanziellen Konsequenzen im Klaren zu sein. Es gilt den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber deutlich zu machen, dass wir Prioritäten setzen müssen.“

Im Bescheid wird zudem festgestellt, dass die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2025 derzeit nicht gewährleistet ist. Aufgrund dessen werden Verwaltung und Stadtrat eine Reihe von Auflagen erteilt, welche dazu dienen sollen, die finanzielle Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes in den nächsten Monaten zu stabilisieren. Dazu gehört insbesondere die Festlegung, dass am Ende eines jeden Haushaltsjahres frei verfügbare liquide Mittel in Höhe von mindestens null Euro vorhanden sein müssen, also kein negativer Saldo entstehen darf.

Dies gilt sowohl für die beiden Doppelhaushaltsjahre als auch für den mittelfristigen Finanzplanzeitraum bis 2025. Weiterhin ist auf dieser Grundlage der aktuell in den Beratungen der Stadtratsgremien debattierte Beschluss zur Kürzung von insgesamt 77 Millionen Euro im Haushalt bis Ende Juni dieses Jahres der Landesdirektion nachzuweisen und der Haushalt auf dieser Basis fortzuschreiben.

Haushaltsplan 2021/2022 der LHDD unter strengen Auflagen bestätigt  Foto: MeiDresdenHaushaltsplan 2021/2022 der LHDD unter strengen Auflagen bestätigt Foto: MeiDresden

Zusätzlich zu den ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Berichten kommen auf die Stadt in den kommenden beiden Jahren erweiterte Berichtspflichten zum Stand des jeweiligen Haushaltsvollzuges 2020 und 2021 gegenüber der Landesdirektion zu. Dazu gehört die Erläuterung der erwarteten Entwicklung an liquiden Mitteln sowie die Darstellung der ergriffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Haushaltes. Darüber hinaus sind die abschätzbaren finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zum Stichtag 30. Juni 2021 auf den Haushalt sowie der städtischen Eigengesellschaften darzustellen.

In den weiteren Ausführungen der Landesdirektion zum Haushalt setzt diese sich insbesondere mit den Planungsannahmen zu Liquidität, Personal- und Sozialaufwendungen und den Zuweisungen des Freistaates Sachsen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs kritisch auseinander.
Dabei äußert sie deutlich die Kritik, dass die bisherigen Annahmen in der Regel eher positiv getroffen worden sind und sich daher in den kommenden Jahren sukzessive erhebliche Haushaltsrisiken aufbauen. Dies gilt nach Auffassung der Landesdirektion umso mehr, als dass die Wirkungen der Corona-Pandemie weder vollständig abschätzbar sind, noch in diesem Umfang bei der Planung berücksichtigt werden konnten. Aus dieser Perspektive und dem damit drohenden Anstieg des Fehlbetrages an liquiden Mitteln werden die o. g. Auflagen verhängt und deren Einhaltung engmaschig überprüft. Eine nachträgliche Aufnahme bzw. Ergänzung der Auflagen behält sich die Landesdirektion ausdrücklich vor.

Haushaltsplan 2021/2022 der LHDD unter strengen Auflagen bestätigt  Foto: Frank LooseHaushaltsplan 2021/2022 der LHDD unter strengen Auflagen bestätigt Foto: Frank Loose

Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames äußerte sich in einer ersten Stellungnahme zum Bescheid der Landesdirektion: „Es ist gut für Dresden, dass die Landesdirektion Sachsen die Haushaltsplanung bestätigt hat. Wir haben gleichwohl keinen Anlass, uns entspannt zurückzulehnen. Die Mahnungen und Auflagen waren absehbar. Die Stadt braucht die Reserven auf und plant, bezogen auf einzelne Objekte, mit Kredite. So kommen wir mit bleibender Investitionskraft und ohne wesentliche Einschränkungen durch die beiden Haushaltsjahre 2021 und 2022. Wir haben jetzt schwarz auf weiß bestätigt bekommen, was die Verwaltung immer betont hat: In den Folgejahren wird es entweder ein größeres Wachstum der Wirtschaft oder aber ein Gegensteuern im Haushalt geben müssen. Die Verantwortung liegt bei der Stadt insgesamt und damit auch beim Stadtrat. Es liegt jetzt in seiner Hand, dass die von der Landesdirektion bereits angesprochene Beschlussvorlage zur Kürzung von 77 Millionen Euro zügig abgestimmt wird.“

Nach Bestätigung des Haushaltes wird dieser öffentlich im kommenden Amtsblatt bekannt gemacht und kann nach einer Woche zum Vollzug freigegeben werden.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden