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Dresden. In Dresden können ab sofort 27.500 Haushalte zusätzlich zu den bereits berechtigten 54.800 Haushalten einen Wohnberechtigungsschein beantragen.

Möglich macht das eine neue Landesvorschrift, die die Einkommensgrenzen anhebt. Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann ermuntert die Dresdnerinnen und Dresdner: „Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen. Wir helfen gern. Wegen steigender Immobilienpreise und Mieten sowie aufgrund von Einkommensverlust durch die Corona-Pandemie können viele Haushalte ihre Wohnkosten nicht mehr allein schultern. Mit dem Wohngeld, das zum Jahresanfang erhöht wurde, und dem Wohnberechtigungsschein, den jetzt mehr Haushalte erhalten können, greifen wir den Betroffenen unter die Arme“.

Dresden -  Foto: MeiDresden.deDresden - Foto: MeiDresden.de

Der Wohnberechtigungsschein ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern mit geringem Einkommen den Bezug einer preisgünstigen belegungsgebundenen Wohnung. Hierfür gelten bestimmte Obergrenzen für die jährlichen Haushaltseinkünfte. Durch die neue Sächsische Einkommensgrenzen-Verordnung (SächsEinkGrenzVO), die am 17. März 2021 in Kraft getreten ist, steigen die Einkommensgrenzen für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum gegenüber den regulären Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumfördergesetz um 40 Prozent. Für Alleinstehende liegt die Obergrenze nun bei 16.800 Euro pro Jahr, für Zwei-Personen-Haushalte bei 25.200 Euro. Für jede weitere zum Haushalt zählende Person steigt die Obergrenze um 5.740 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich, wenn Kinder im Haushalt leben. Pro Kind im Alter unter 18 Jahren werden 700 Euro pro Jahr berücksichtigt. Rund 10.400 gebundene Wohnungen gibt es in Dresden. Aktuell entstehen – sowohl durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG und Wohnungsgenossenschaften als auch private Bauherren – zusätzliche mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen.


Der Wohnberechtigungsschein kann postalisch beim Sozialamt oder elektronisch unter www.dresden.de/wohnberechtigungsschein beantragt werden. Fragen können per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden.
Das Wohngeld steht Haushalten mit niedrigem Einkommen zu, damit sie angemessen und familiengerecht wohnen können. Mithilfe des Wohngeldes kann ein Beitrag geleistet werden, ungewollte Umzüge und damit Segregation in Dresden zu vermeiden. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum gezahlt. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die eine andere Sozialleistung beziehen oder beantragen, in der bereits Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden – das gilt insbesondere für Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld vom Jobcenter. Weitere Informationen zum Wohngeld – darunter das Merkblatt, ein Erklärfilm, Kontaktdaten und das Antragsformular – finden Sie im Internet unter www.dresden.de/wohngeld

Quelle: Landeshauptstadt Dresden