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Dresden. Der Antrag der Landeshauptstadt Dresden auf Ausnahme für Öffnungen wurde durch das  SMS abgelehnt. Der Zoo muss über Ostern vorerst geschlossen werden!

Ab Donnerstag, 1. April 2021 Uhr gilt die neue Sächsische CoronaSchutzVerordnung vom 30. März 2021. Diese regelt eine inzidenzunabhängige Öffnung von Museen, Galerien, Zoo, Botanischen Gärten sowie Click&Meet-Angeboten ab Dienstag, 6. April 2021. Mit Wirksamkeit der Verordnung am 1. April 2021. 0.00 Uhr sind diese Möglichkeiten noch nicht wirksam.

Dresden hebt Öffnungen wieder auf  - Verschärfte Regelungen aufgrund der hohen Inzidenz in der Landeshauptstadt

Die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wurde in der Landeshauptstadt Dresden an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Damit sind nach den Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung die Lockerungen, die per Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden seit dem 8. März gelten, wieder rückgängig zu machen. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung, um die bereits erfolgten Öffnungen vorab des 6. April 2021 nicht wieder rückgängig machen zu müssen, wurde abgelehnt. Ab dem 01. April 2021 gelten im Stadtgebiet folgende Verschärfungen:

• Schließen müssen: Einrichtungen des Einzel- und Großhandels, die laut Corona-Schutz-Verordnung nicht zur Deckung des Grundbedarfs gehören; körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Kosmetik-, Nagel- oder Tattoostudios; botanische und zoologische Gärten sowie Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten
• Geöffnet bleiben dürfen: Betriebe für medizinisch notwendige Handlungen, Friseure und Fußpflegen, Blumen- und Bücherläden, Bibliotheken, Fahrschulen sowie Musikschulen für den Einzelunterricht.
• Individualsport zu zweit oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich oder Außensportanlagen ist ebenfalls nicht mehr möglich.

Weiterhin gelten nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Ausgangsbeschränkungen, weshalb das Verlassen der eigenen Unterkunft nur noch aus triftigem Grund möglich ist. Zudem gilt das bereits verfügte Alkoholverbot in den definierten Innenstadtbereichen sowie beispielsweise auch für Parks und Gärten, Haltestellen, Parkplätzen oder vor gastronomischen Einrichtungen. Die Kontakte beschränken sich Kraft Verordnung ab dem 1. April 2021 auf zwei Hausstände mit maximal fünf Personen, wobei Kinder unter 15 Jahren unberücksichtigt bleiben.

Für die ab 6. April 2021 unter der Bedingung von Test- und Hygienekonzepten wieder möglichen Öffnungen ergeht eine separate Allgemeinverfügung und Pressemitteilung.

weitere Informationen: www.dresden.de/corona

 

update-  Nun schaut man gespannt auf den Dienstag. Sobald sich da etwas ergibt, wird MeDresden.de informieren. Weitere Infos dazu, lesen Sie Hier!

Antrag der Stadt auf Ausnahme für Öffnungen abgelehnt    Foto: MeiDresden.deAntrag der Stadt auf Ausnahme für Öffnungen abgelehnt Foto: MeiDresden.de

Ein Antrag auf Ausnahmeregelung beim SMS durch die Landeshauptstadt Dresden wurde nicht befürwortet. In Konsequenz bedeutet das für Dresden die Museen der Staatlichen Kunstsammlungen, der Zoo und die Geschäfte mit Click&Meet-Angeboten müssen mit Wirkung zum 1. April 2021, 0.00 Uhr schließen und können frühestens nach Erlass mit einer Städtischen Allgemeinverfügung nach §8 Absatz 3 der Sächsischen CoronaSchutzVerordung am Dienstag, 6. April 2021 wieder öffnen.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden