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Das Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Geltungstag ist ab Mittwoch!

Das Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Ab morgen (18. November 2020) gelten folgende Änderungen:

• Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.

Den Verordnungstext finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de unter "Amtliche Bekanntmachungen"

AllgemeinverfügungVollzug des InfektionsschutzgesetzesMaßnahmen anlässlich der Corona-PandemieAnordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-VirusBekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Zum PDF Link: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-11-17.pdf

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt