Dresden (ots) - Bei einer Kontrolle am 3. Februar 2023 auf der Autobahn 4 in Höhe Rastplatz Dresdner Tor zog eine mobile Zollstreife einen aus Polen kommenden Kleintransporter aus dem fließenden Verkehr. Im Fahrzeug befanden sich drei Personen, die auf Befragen keine abgabenpflichtigen Waren anmeldeten. Allerdings befänden sich im Transporter einige Postpakete. Zu deren Inhalt hätte der Fahrer angeblich keine Informationen. Die anschließende Kontrolle ergab über zwanzig Pakete, allerdings alle ohne Absender- und Empfängerangaben. In den Paketen befanden sich insgesamt 2.400 sogenannte Parfümtester zu je 33 ml verschiedener Marken. Die Flüssigkeit in den Testern ist exakt die gleiche wie bei den Originaldüften. Die Parfümtester wurden auf der Grundlage des Markengesetzes beschlagnahmt und die jeweiligen Rechteinhaber informiert.
Zusatzinformation:
Die Einfuhrkontrollen des Zolls sind ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie. Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls ist die bundesweite Kontaktstelle für alle Rechteinhaber (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Hier können die Rechteinhaber einen sogenannten Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU stellen, hier laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen. Deren Auswertung wird wiederum den Zollstellen zur Verfügung gestellt.
Quelle: Hauptzollamt Dresden