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Das Auswärtige Amt hat am Mittwochabend unter anderem für Frankreich, Ungarn, Kroatien, Tschechische Republik,  und Österreich eine Reisewarnung ausgegeben.

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin in vielen Ländern zu teilweise drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wie z.B. Ausgangssperren. Das Auswärtige Amt hat am Mittwochabend unter anderem für Frankreich, Ungarn, Kroatien, Tschechische Republik, Luxemburg, Dänemark, MaltaSlowenien, Irland und Österreich eine Reisewarnung ausgegeben. Zum Teil betrifft es nur einige Regionen.

Grenze in Cinovec   (Foto: MeiDresden.de)Grenze in Cinovec (Foto: MeiDresden.de)

Neu seit der letzten Änderung:
Dänemark: die Region Hovedstaden gilt als Risikogebiet.
Frankreich: es gelten nun auch die Regionen Bretagne, Centre-Val de Loire und Normandie als Risikogebiete.
Irland: die Region Dublin gilt als Risikogebiet.
Kroatien: es gilt nun auch die Gespanschaft Lika-Senj als Risikogebiete.
Niederlande: es gilt nun auch die Provinz Utrecht als Risikogebiet.
Österreich: es gilt nun auch das Bundesland Vorarlberg als Risikogebiet.
Portugal: die Region (Großraum) Lissabon gilt als Risikogebiet.
Rumänien: der Kreis Covasna gilt als weiteres Risikogebiet.
Slowenien: die Region Primorsko-notranjska (Küstenland-Innerkrain) gilt als Risikogebiet
Tschechien: das gesamte Land mit Ausnahme der Regionen Aussiger Region (Ústecký) und der Mährisch-Schlesischen Region (Moravskloslezský) gilt als Risikogebiet.
Ungarn: es gilt nun auch Region Györ-Moson-Sopron als Risikogebiet.
Vereinigte Arabische Emirate: das gesamte Land gilt als Risikogebiet.

Weitere Informationen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Tschechien:
Seit dem 3. August 2020 werden die tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation in ein vierstufiges Ampelsystem https://koronavirus.mzcr.cz/en/system-of-alert-levels-gives-public-predictable-plan-of-anti-epidemic-measures-in-relation-to-covid-19/ eingestuft. In roten Regionen (kumulative Zahl der Neuinfektionen übersteigt innerhalb von 7 Tagen 25/100.000 Einwohner) werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr ergriffen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, https://koronavirus.mzcr.cz/en/current-measures/ die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.

Einreise

Die Einreise ist für Deutsche und alle Reisenden mit ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Land der grünen Kategorie gemäß dem Mitte Juni eingeführten Ampel-System https://www.mvcr.cz/mvcren/article/coronavirus-information-of-moi.aspx ohne Angabe von Gründen grundsätzlich möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie und einem von Deutschland oder einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
Tschechen, EU-Staatsangehörige und Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die aus einem Land oder Landesteil der roten Kategorie einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mehr als 12 Stunden dort aufgehalten haben, müssen die Einreise dem regional zuständigen Hygieneinstitut https://koronavirus.mzcr.cz/en/important-phone-numbers/ vorab mitteilen werden. Das Formular https://plf.uzis.cz/ ist bei Einreise und ggf. Kontrollen während des Aufenthalts vorzuzeigen.
Innerhalb von 5 Tagen nach Einreise ist ein COVID-19-PCR-Test durchzuführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorzulegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Quelle: Auswärtige Amt