Das Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Geltungstag ist ab Mittwoch!
Wie das Auswärtige Amt in Berlin am Freitag mitteilte, wird Tschechien, die Bundesrepublik Deutschland in die rote Kategorie zuordnen. Damit ist die Einreise nicht mehr möglich!
Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich in eine zehntägige Quarantäne begeben.
Das Kabinett hat die Corona-Schutz-Verordnung geändert. Demnach sind unter freiem Himmel Versammlungen ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1000 Teilnehmern zulässig
Im Herbst und im Winter nehmen die Erkältungserkrankungen zu. Nicht alle mit leichten Symptomen wie Halskratzen oder Schnupfen müssen auf Corona getestet werden
Erste Impfstoffe zum Schutz gegen COVID-19 könnten bereits Anfang 2021 zugelassen werden.
Nach der geltenden Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums können medizinische Einrichtungen sogenannte PoC-Antigen-Tests als Schnelltests beziehen.
Das öffentliche Leben wird durch das Corona-Virus zunehmend lahm gelegt. Während Offline-Shopping auf unbestimmte Zeit beschränkt ist, boomt das Online-Geschäft.
Viele fragen sich, wo genau in Dresden nun eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Laut Verordnung des Freistaates Sachsen.de sind das auch Fußgänger-zonen.
Das sächsische Sozialministerium hat die sächsischen Quarantäne-Regelungen für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten angepasst.