Die Landeshauptstadt Dresden setzt eine Allgemeinverfügung in Kraft, die schon bestehende Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erweitert.
Der derzeitige Coronavirus drängt viele an den Rand des Lebens. Wie soll man sich verhalten und wo bekomme ich eventuell Hilfe? Die wichtigsten Telefon-nummern im Überblick.
Alle Groß- und Sportveranstaltungen in Dresden mit einer Besucherzahl von mehr als 1.000 Personen sind ab sofort ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt.
Das Auswärtige Amt hat am Mittwochabend unter anderem für Frankreich, Ungarn, Kroatien, Tschechische Republik, und Österreich eine Reisewarnung ausgegeben.
Die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten ist zum Ende der sommerferienbedingten Reisezeit mit dem 15. September 2020 beendet.
Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen bleiben.
Eine neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas wurde bekannt gegeben. Sie tritt am 18. Juli in Kraft und läuft am 30. August aus.
Kommt jetzt das Leben vor der Corina-Krise wieder? Wenn man sich die neuen Lockerungen für Sachsen anschaut könnte man es denken. Ab dem 18.Juli dürfen in Sachsen wieder Jahrmärkte sowie Volks-Weinfeste statt finden. Hier gilt weiterhin die Abstandsregel, sagte Sozialministerin Petra Köpping am Dienstag in Dresden.
Im Freistaat Sachsen gelten die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus auch künftig weiter: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Reisebussen und regelmäßigen Fahrdiensten sowie im Einzelhandel.
Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung weitere Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote beschlossen. Damit setzt die Staatsregierung den zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmerahmen mit konkreten Entscheidungen für den Freistaat Sachsen um und erlässt eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Wassich ändert, lesen sie im Beitrag.