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Polizei-Pressemeldung 23.01.2020 - 10:15 Uhr - Dresden (ots) - Seit dem 1. Januar 2020 liegt der zu gewährende Mindestlohn nach dem Gesetz bei 9,35 Euro brutto pro Stunde. Am 21. Januar 2020 fanden in mehreren Städten des Hauptzollamtsbezirk Dresden schwerpunktmäßige Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung dieser Vorschriften statt.

80 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierten insgesamt 115 Objekte im gesamten Hauptzollamtsbezirk Dresden. Darunter befanden sich zum Beispiel Fitnessstudios, Einzelhandelsbetriebe und Kfz-Werkstätten.

In mehreren Fällen stellten die Zöllner Verstöße fest. Diese betrafen neben der Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns auch Verstöße gegen die damit im Zusammenhang stehende Verpflichtung, die Arbeitszeiten zu dokumentieren. In einem Nagelstudio und einem Barbershop wurden jeweils eine Person vorläufig festgenommen, da sie sich illegal in Deutschland aufhalten und denen somit auch das Arbeiten in Deutschland nicht gestattet ist.

 

Quelle: Hauptzollamt Dresden