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MeiDresden.de  29.01.2020  15:30 Uhr - Aktuell wurde noch bei keinem Einwohner des Freistaats Sachsen eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt. Trotzdem stehen alle Behörden auf Landes- und lokaler Ebene, die Krankenhäuser, Verbände und Gesellschaften in engem Kontakt und wären auf den ersten Infektionsfall vorbereitet. »Wir haben alle möglichen Schutzvorkehrungen eingeleitet und wissen, was im Fall einer Erkrankung in Sachsen zu tun ist«, erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping. Sie ergänzt: »Wir müssen damit rechnen, dass es auch Fälle in Sachsen geben wird.

Doch wir sind gut darauf vorbereitet und zuversichtlich, dass wir die Ausbreitung des Virus verhindern können. Und ich mahne zu Gelassenheit. Auch wenn wir mit Verdachtsfällen rechnen müssen, wäre dies kein Fall zur Aufregung. Wir werden jeden Erkrankungsfall sehr ernst nehmen und uns um den oder die Erkrankten als auch um deren letzte Kontaktpersonen kümmern. Nach allem, was wir bisher wissen, nehmen die vom Corona-Virus ausgelösten Atemwegserkrankungen bei Menschen mit intaktem Immunsystem einen eher milden Verlauf.«

- Symbolfoto -

Die Gesundheitsministerien von Bund und Länder sowie das für Infektionskrankheiten zuständige Robert-Koch-Institut stehen in enger Abstimmung. Gestern verständigten sich die Ministerinnen und Minister der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn über die Situation und die nötigen Schutzmaßnahmen. Es wird erwogen eine bundeseinheitliche Hotline einzurichten, unter der man sich informieren kann. In der Runde der Gesundheitsministerinnen und -minister wurde auch festgestellt, dass das Ansteckungsrisiko nach wie vor gering ist in ganz Deutschland. Bürger etwa aus Sachsen sind nur gefährdet, wenn sie sich zuletzt im Gebiet um Wuhan in China aufgehalten haben oder Kontakt mit Personen hatten, die von dort eingereist sind. Nur die Personen, auf die das zutrifft, und die an sich Fieber, Husten oder eine Erkrankung der Atemwege feststellen, werden gebeten, sich nach vorheriger telefonischer Anmeldung in die Notaufnahme eines Krankenhauses zur Diagnose und Behandlung zu begeben.

Das sächsische Gesundheitsministerium hat allen Gesundheitsämtern, der Krankenhausgesellschaft, Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der Landesärztekammer die nötigen Informationen über Diagnose- und Vorsorgemaßnahmen zur Verfügung gestellt. Es wurde ein sogenanntes Flussschema des Robert-Koch-Instituts verteilt. Die Meldepflichten und Informationsketten zwischen behandelnden Ärzten und Gesundheitsämtern sind fest etabliert. Jedes Krankenhaus im Freistaat ist technisch und personell dazu in der Lage, Patienten mit Infektionskrankheiten für einen gewissen Zeitraum zu isolieren und unter Beachtung besonderer hygienischer Vorkehrungen zu behandeln. Spezielle Infektionsbetten gibt es z. B. am Städtischen Klinikum St. Georg in Leipzig, am Klinikum Dresden und am Klinikum Chemnitz, in den Universitätskliniken Leipzig und Dresden sowie in jedem Landkreis. Diese sollten Patienten mit ausgeprägter Symptomatik zur Verfügung stehen.

Da es in Sachsen und Mitteldeutschland keine internationalen Flughäfen mit Direktverbindungen nach China gibt, sind dort besondere Vorkehrungen nicht nötig. Die Gesundheitsämter sensibilisieren aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den zwei Airports in Sachsen genauso wie die der Krankenhäuser, niedergelassenen Arztpraxen, im Rettungsdienst und den Ordnungsbehörden für die Situation. Vier Großflughäfen in Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München) verfügen über besondere Infrastruktur am und um den Flughafen: können infektiöse Passagiere transportieren, diagnostizieren und klinisch versorgen. An diesen vier Flughäfen in Deutschland sind die Maßnahmen zur Untersuchung und Behandlung von Verdachtsfällen und zur Erfassung von Kontaktpersonen etabliert. Außerdem erhalten Passagiere an allen Ausreise-Flughäfen in China Informationsmaterialien mit Handlungsempfehlungen. So sind sie sensibilisiert, sich bei Symptomen beim Arzt zu melden.

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Weitere Informationen hier. | https://www.gesunde.sachsen.de/35927.html

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen