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Am Freitagvormittag kontrollierte die Polizeibehörde die Einhaltung der Maskenpflicht auf der Prager Straße. Der größte Teil hielt sich an die Anordnung.

Seit dem 02. Dezember 2020, gilt in Dresden eine neue Allgemeinverfügung für Dresden unter anderem mit einer erweiterte Maskenpflicht an der frischen Luft in definierten Innenstadtbereichen. (MeiDresden.de berichtete) Am Freitagvormittag kontrollierte die Polizeibehörde die Einhaltung der Maskenpflicht auf der Prager Straße. Der größte Teil hielt sich an die Anordnung. Dennoch gab es einige, Die keine Maske aufhatten, wie MeiDresden.de beobachten konnte. 

 Vollzugsdienst des Ordnungsamtes Dresden kontrolliert Einhaltung der Mund-Nasen-Bedeckung    Foto: MeiDresden.deVollzugsdienst des Ordnungsamtes Dresden kontrolliert Einhaltung der Mund-Nasen-Bedeckung Foto: MeiDresden.de

Vollzugsdienst des Ordnungsamtes Dresden kontrolliert Einhaltung der Mund-Nasen-Bedeckung    Foto: MeiDresden.deVollzugsdienst des Ordnungsamtes Dresden kontrolliert Einhaltung der Mund-Nasen-Bedeckung Foto: MeiDresden.de

Der Gemeindliche Vollzugsdienst des Ordnungsamtes Dresden kontrolliert seit dem 01.September 2020 täglich in zwei Schichten die Einhaltung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Die in der aktuellen Allgemeinverfügung ausgewiesenen Innenstadtbereiche, in denen seit Mittwoch auch unter freiem Himmel eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen ist, werden dabei regulär mitkontrolliert, antwortete das Presseamt der Landeshauptstadt Dresden auf Nachfrage von MeiDresden.de

Auch Bußgeldbewehrte Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Vorschriften werden durch die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes konsequent geahndet. Bei Mißachtung kostet das ganze 60 Euro plus Gebühren....

Weitere Infos lesen Sie hier:  https://meidresden.de/coronavirus/35-coronavirus/5035-landeshauptstadt-dresden-erlaesst-ergaenzende-verfuegung-ab-2-dezember-2020