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Hannover/Sachsen. Am Mittwoch sind 106 und am Donnerstag 91 Personen am Flughafen Hannover eingetroffen. Es waren Familien mit 50 Erwachsenen und 56 Minder-jährigen.

Am Mittwochnachmittag sind 106 Personen am Flughafen Hannover eingetroffen. Hierbei handelt es sich um 26 Familien mit 50 Erwachsenen und 56 Minder-jährigen. Alle Personen sind aus der Gruppe, deren Schutzberechtigung be-reits von der griechischen Regierung festgestellt wurde.Seit April 2020 hat Deutschland damit insgesamt 2.151 Personen aus Griechenland aufgenommen. Die Familien werden von den Bundesländern Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein aufgenommen.

Am Donnerstag sind 91 Personen am Flughafen Hannover eingetroffen. Hierbei handelt es sich um 20 Familien mit 41 Erwachsenen und 50 Minder-jährigen. Alle Personen sind aus der Gruppe, deren Schutzberechtigung be-reits von den zuständigen griechischen Behörden festgestellt wurde.Die Familien werden von den Bundesländern Bayern, Niedersachsen, Nord-rhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein aufgenommen.

 Weiterer Flug aus Griechenland: 2.151 Menschen in Deutschland angekommen   Foto: Symbolfoto Yves Bernardi/PixabayWeiterer Flug aus Griechenland: 2.151 Menschen in Deutschland angekommen Foto: Symbolfoto Yves Bernardi/Pixabay

Bundesinnenminister Seehofer hatte nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bereits im März 2020 entschieden, im Rahmen einer europäischen Hilfsaktion 243 kranke Kinder einschließlich ihrer Kernfamilien und 53 unbegleitete Minderjährige aus Griechenland zu aufzunehmen (Koalitionsbeschluss vom 8. März 2020). Die Aufnahme dieser Personengruppe ist bereits abgeschlossen worden.

Neben den 243 kranken Kindern und ihren Familien hatte die Bundesregierung sich bereit erklärt, zwei weitere Personengruppen aufzunehmen:
- Nach dem Brand auf Lesbos beteiligte sich Deutschland an der Auf-nahme von unbegleiteten Minderjährigen und hat 150 unbegleitete Minderjährige aufgenommen.
- Neben den unbegleiteten Minderjährigen hatte Deutschland ent-schieden, zusätzlich 1.553 Familienangehörige von den griechischen Inseln aufzunehmen, deren Schutzberechtigung bereits von der griechischen Regierung festgestellt wurde.

Grundlage für die Verteilung der Flüchtlinge ist ein gemeinsames Bund-Länder-Konzept, das in Abstimmung mit allen Ländern entwickelt wurde. Dabei werden auch weitere Kriterien, etwa familiäre Bindungen und besondere medizinische Bedarfe, berücksichtigt.

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat