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Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen einen 61-jährigen Deutschen unter anderem wegen gewerbsmäßigem Betrug in vier Fällen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 61-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt u.a. gewerbsmäßiger Betrug in vier Fällen und versuchter Betrug zur Last.

Der Beschuldigte soll zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt den Entschluss gefasst haben, ein mit einer Wohnimmobile bebautes Grundstück zu erwerben und durch verschiedene Handwerksbetriebe nach seinen Vorstellungen umbauen und einrichten zu lassen. Dabei war dem Beschuldigten bewusst, dass er weder in der Lage war, den Kaufpreis für eine Wohnimmobilie noch das Entgelt für die zu beauftragenden Handwerkerleistungen zu entrichten. Vielmehr ging es ihm darum, die Wohnimmobile und die weiteren Leistungen unentgeltlich entgegenzunehmen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

In Umsetzung dieses Tatentschlusses meldete sich der Beschuldigte Anfang August 2020 als Interessent auf ein Inserat in einem Internetportal, in dem von einem Dresdner Maklerbüro ein mit einer Villa bebautes Grundstück in der Wilsdruffer Straße in Meißen zum Verkauf angeboten wurde. Wie vom Beschuldigten beabsichtigt, zahlte er den nach Abschluss des notariell beurkundetenKaufvertrags geschuldeten Maklerlohn von ca. 48.000,00 EUR nicht an das Maklerbüro.

Nach der erfolgten Vermittlung durch das Maklerbüro schloss die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten sowohl im eigenen Namen als auch als vom Beschuldigten beauftragte Vertreterin im Namen des Beschuldigten am 6. August 2020 vor einem Notar in Großenhain mit dem Eigentümer des Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über das mit einer Villa bebaute Grundstück zum Preis von 830.000,00 EUR. Dabei wusste der Beschuldigte, dass er die Forderung auch nicht teilweise erfüllen können würde. Mit Abschluss des Kaufvertrags wurden die Schlüssel für das Grundstück und die sich daraufbefindliche Villa an die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten übergeben, so dass diese und der Beschuldigte das Objekt fortan nutzen konnten. In der Folge wurde am 18. August 2020 eine Auflassungsvormerkung für den Beschuldigten und seine damalige Lebensgefährtin eingetragen.

Darüber hinaus soll der Beschuldigte im Juli / August 2020 Elektrikerleistungen im Wert von ca. 8.700,00 EUR und Malerarbeiten im Wert von ca. 14.000,00 EUR für die Sanierung des Kaufobjekts beauftragt haben, die er nach deren ordnungsgemäßer Erbringung entsprechend vorgefasster Ab-sicht nicht bezahlte.

Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 4. Dezember 2020 mit einer in Hannover ansässigen Autohändlerin einen Kaufvertrag über einen hochwertigen Pkw zum Preis von 100.000,00 Euro geschlossen zu haben. Dabei soll der Beschuldigte bewusst wahrheitswidrig vorgegeben haben, willens und in der Lage zu sein, den Kaufpreis zu bezahlen. Zu der vereinbarten Übergabe des Pkw an den Beschuldigten, die für den 23. Dezember 2020 geplant war, kam es nicht mehr, da der Beschuldigte in diesem Verfahren bereits am 19. Dezember 2020 festgenommen worden war.

Der Beschuldigte ist vielfach und einschlägig vorbestraft und stand bei Begehung der Taten unter Führungsaufsicht. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft und hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen.

Das gegen die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten geführte Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da dieser eine Tatbeteiligung im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht nachgewiesen werden konnte.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden