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Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 47-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls.

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 47-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls. Dem Beschuldigten liegt zur Last, sich mit zwei bisher unbekannten Mittätern vor dem 05.09.2020 zusammengeschlossen zu haben, um gemeinsam fortgesetzt Diebstähle zu begehen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Schwerer Bandendiebstahl in Großenhain - Beschuldigter in Untersuchungshaft   Foto: Staatsanwaltschaft DresdenSchwerer Bandendiebstahl in Großenhain - Beschuldigter in Untersuchungshaft Foto: Staatsanwaltschaft Dresden

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich gemeinsam mit den beiden unbekannten Mittätern in der Nacht vom 05.09.2020 zum 06.09.2020 auf unbekannte Art und Weise auf das Dach eines Einkaufsmarktes in der Riesaer Straße in Großenhain begeben, dort Löcher in die Dachhaut geflext und hierdurch in den nicht alarmgesicherten Vorraum des Marktes gelangt zu sein. In dem Vorraum soll der Beschuldigte gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter mit einem Trennschleifer die Rückwand eines sich dort befindlichen Geldausgabeautomaten aufgeflext und das darin befindliche Bargeld von über 120.000 Euro entwendet haben. Am Geldautomaten entstand ein Sachschaden von ca. 24.000 Euro. Am Gebäude des Einkaufmarktes entstand ein Sachschaden von ca. 10.000 Euro.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten sowie mehrere Durchsuchungsbeschlüsse für dessen Wohnung und andere Objekte im Bereich Bitterfeld erlassen. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 02.06.2021 realisiert. Bei den Durchsuchungen wurden größere Mengen Bargeld, hochwertiger Schmuck, eine hochwertige Uhr, ein Audi SQ7 sowie Tatmittel und eine Schusswaffe mit Munition sichergestellt. Der Beschuldigte wurde am 02.06.2021 vorläufig festgenommen und am 03.06.2021 dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft und stand bei Begehung der Tat einschlägig unter Bewährung.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei - die auch auf die Identifizierung der beiden unbekannten Mittäter gerichtet sind - dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden