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Dresden. Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP) hat ihren Bericht für das Jahr 2020 vorgelegt. Dabei gibt es einen leichten Anstieg.

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 303 Beschwerden an die UVBP gerichtet. Dabei handelte es sich um 284 Bürgerbeschwerden und um 19 Beschwerden von Polizeibediensteten. Dies bedeutet einen leichten Anstieg gegenüber dem Jahr 2019 als insgesamt 276 Beschwerden registriert wurden. Etwa 53 Prozent der Beschwerden konnten nach einem Monat und etwa 38 Prozent innerhalb von zwei Monaten mit einer Antwort an die Beschwerdeführenden abgeschlossen werden. Im Ergebnis der Prüfung der Beschwerden erwiesen sich von den 303 Beschwerden 23 (7,6 Prozent) als »begründet« und 86 (28,4 Prozent) als »teilweise begründet«. 129 Beschwerden (42,6 Prozent) wurden als »unbegründet« eingeschätzt. 65 Beschwerden (21,4 Prozent) waren »nicht entscheidbar«.

Unabhängige Beschwerdestelle für die Polize - Leichter Anstieg der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr  Foto: MeiDresden.deUnabhängige Beschwerdestelle für die Polize - Leichter Anstieg der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr Foto: MeiDresden.de

Von den 65 nicht entscheidbaren Beschwerden wurden in 16 Fällen strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet. Über das Ergebnis der Ermittlungen entscheidet die jeweilige Staatsanwaltschaft. In drei weiteren der nicht entscheidbaren Fälle mussten durch die Dienstvorgesetzten disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Bei den insgesamt 109 begründeten bzw. teilweise begründeten Beschwerden erwiesen sich insbesondere Verhaltensaspekte als kritikwürdig wie:
– unangemessene Wortwahl und Auftreten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern,
– unzureichende Beachtung von Corona-Schutzmaßnahmen bei Bürgerkontakten,
– einzelnes Fehlverhalten von Polizeibediensteten bei der Führung von Dienstkraftfahrzeugen im Straßenverkehr,
– Einzelfälle des Unterlassens des Vorzeigens des Dienstausweises auf Verlangen des Betroffenen sowie
– Einzelfälle eines mangelhaften äußeren Erscheinungsbildes von Bediensteten.

In Einzelfällen war auch die fachliche Arbeit als kritikwürdig zu bewerten u. a. hinsichtlich:
– der Bearbeitung von Notrufen, insbesondere der Kommunikation,
– der Auslegung und Ahndung von Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung,
– der Zeitdauer für die Erstbearbeitung von Online-Anzeigen,
– der Art und Weise der Entgegennahme von Anzeigen einschließlich langer Wartezeiten,
– der Durchführung von Verkehrskontrollen und der Bearbeitung einzelner Ordnungswidrigkeiten,
– einzelner Einsatzmaßnahmen bei Versammlungen sowie
– des unzureichenden Tätigwerdens bei mitgeteilten Ruhestörungen.

Im Jahr 2020 sind neben den Beschwerden zudem 127 sonstige Anliegen bezüglich der Arbeit der sächsischen Polizei an die Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei herangetragen worden.
Dazu gehörten insbesondere:
– Hinweise zu vermeintlichen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und bezüglich der polizeilichen Kontrollpraxis,
– Bitten um polizeiliche Verkehrsüberwachung in bestimmten örtlichen Bereichen,
– Bitten um schnellere Bearbeitung von Online-Anzeigen und zur Optimierung der Online-Wache der Polizei sowie
– Bitten um polizeiliche Präsenz in bestimmten örtlichen Bereichen und Hinweise auf vermeintliche örtliche Kriminalitätsschwerpunkte, als auch zu ruhestörendem Lärm.

Unabhängige Beschwerdestelle für die Polize - Leichter Anstieg der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr  Foto: MeiDresden.deUnabhängige Beschwerdestelle für die Polize - Leichter Anstieg der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr Foto: MeiDresden.de

In Einzelfällen wurde auch Lob und Anerkennung für das Handeln einzelner Polizeibediensteter mitgeteilt.

Der Jahresbericht 2020 der Unabhängigen zentralen Vertrauens- und Beschwerdestelle empfiehlt aufgrund der eingegangenen Beschwerden die Online-Wache der sächsischen Polizei technisch zu optimieren.

Seit dem 1. Januar 2020 nimmt die unabhängige Vertrauens- und Beschwerdestelle ihre Tätigkeit auf der Basis des Paragraf 98 Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz war. Darin sind die Aufgaben und die Rechte der Stelle gesetzlich festgeschrieben. Die UVBP hat sich zudem eine Geschäftsordnung gegeben, welche die Arbeitsweise im Einzelnen darlegt. Die Geschäftsordnung ist im Internetauftritt der Sächsischen Staatskanzlei veröffentlicht worden.

Die Bürgerinnen und Bürger reichten zu einem ganz überwiegenden Teil ihre Beschwerden schriftlich ein und nutzten insbesondere die elektronischen Wege zur Übermittlung (223 per E-Mail, 11 per Fax). Häufig wurde das Bürgertelefon der UVBP im Vorfeld zur Orientierung angerufen.

5-Jahres-Bilanz
Seit dem 1. Januar 2016 ist im Freistaat Sachsen auf der Landesebene eine zentrale, unabhängig arbeitende Beschwerdestelle eingerichtet, an welche sich Bürgerinnen und Bürger, als auch Polizeibedienstete mit Beschwerden und sonstigen Anliegen zur polizeilichen Arbeit wenden können. Die Stelle war zunächst im Sächsischen Staatsministerium des Innern angebunden und ist auf gesetzlicher Grundlage nunmehr der Sächsischen Staatskanzlei zugeordnet. Im Zeitraum von 2016 bis 2020 gab es einen kontinuierlichen leichten Anstieg der eingereichten Beschwerden. (2016: 219 Beschwerden, 2017: 202 Beschwerden, 2018: 231 Beschwerden, 2019: 276 Beschwerden und 2020: 303 Beschwerden). Das verdeutlicht, dass die Beschwerdestelle gut angenommen wird. Der Anteil der Beschwerden, welcher im Zuge der Prüfung von der Beschwerdestelle als »teilweise begründet« oder »begründet« bewertet wurde, war über den Zeitraum geringen Schwankungen unterworfen. So betrug ihr Anteil im Jahr 2016 28 Prozent und im Jahr 2020 36 Prozent der jeweils jährlich eingereichten Beschwerden.

Erreichbarkeit der UVBP
Die UVBP bei der Sächsischen Staatskanzlei ist unter der E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder wochentäglich von 09:00 Uhr bis 11.30 Uhr über das Bürgertelefon 0351-564-12266 zu erreichen.

Quelle: Sächsische Staatskanzlei