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Bad Gottleuba (ots) - Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel kontrollierten am gestrigen Tag auf der A17 gleich drei Personen, welche mit einem Haftbefehl gesucht wurden.

Bereits gegen 02:30 Uhr stellte sich bei einem tschechischen Staatsangehörigen heraus, dass dieser wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Da der 40-Jährige diese bisher nicht bezahlt hatte, drohte ihm eine 40-tägige Haftstrafe im Gefängnis. Da der 40-Jährige die noch offene Geldstrafe (800,- Euro) aber vor Ort bezahlen konnte, blieb ihm ein Aufenthalt im Gefängnis erspart und er konnte seine Reise fortsetzen.

Nicht so viel Glück hatte kurz darauf ein rumänischer Staatsangehöriger. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den 44-Jährigen gegen 03:30 Uhr auf der A17. Dabei stellte sich heraus, dass er wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, diese aber nicht bezahlt hat. Aus diesem Grund verbüßt er jetzt eine 25-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis.

Gegen 07:00 überprüften die Beamten einen 30-Jährigen, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Nachdem der tschechische Staatsangehörige die noch offene Geldstrafe (600,- Euro) bezahlt hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen.

Quelle: Bundespolizei Sachsen