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Tschechien beendete am Donnerstag seinen harten Lockdown. Der gesamte Einzelhandel sowie Gaststätten dürfen wieder aufmachen. Kleiner Grenzverkehr bleibt weiterhin untersagt!

Tschechien beendete am Donnerstag seinen harten Lockdown. Der gesamte Einzelhandel sowie Gaststätten dürfen wieder aufmachen. Seit sechs Wochen waren alle nichtlebensnotwendigen Geschäfte geschlossen. Nun treten die Lockerungen in Kraft: Die nächtliche Ausgangssperre wurde abgeschafft, Museen und Galerien dürfen mit Einschränkungen öffnen, Theater und Kinos bleiben geschlossen. Für deutsche Staatsbürger gibt es weiterhin Einschränkungen bei der Einreise.

Kleiner Grenzverkehr bleibt weiterhin untersagt!   Foto: MeiDresden.deKleiner Grenzverkehr bleibt weiterhin untersagt! Foto: MeiDresden.de

Touristische Reisen in die Tschechische Republik sind grundsätzlich möglich, aber nur mit aktuellem negativen PCR-Testergebnis und elektronischer Anmeldung sowie der Angabe des genauen Reiseverlaufs und des Reiseziels.

Notwendige Reisen nach Tschechien, dazu zählen nicht sportliche Aktivitäten oder Restaurantbesuche, sind ohne negativen PCR-Test und Anmeldung bis zu 24 Stunden Aufenthaltsdauer möglich.

Außerdem untersagt die Sächsische Quarantäne-Verordnung weiterhin den kleinen Grenzverkehr zum Einkaufen, Tanken usw. Laut Sächsischer Quarantäne-Verordnung gilt: Personen dürfen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale und medizinische Gründe. Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt