Logo von MeiDresden.de

Dresden. Kinderreisepass nur noch ein Jahr gültig, neue Gebühren für Personalausweis - Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt wurden, bleiben sechs Jahre gültig

Das Bürgeramt informiert, dass sich seit 1. Januar 2021 die Geltungsdauer für Kinderreisepässe von bisher sechs Jahren auf ein Jahr verkürzt. Unverändert bleibt, dass Kinderreisepässe längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung eines Dokumentes beträgt 13 Euro. Ferner können Kinderreisepässe wie gewohnt mehrmals verlängert werden, bei einer Gebühr von 6 Euro. Bei jeder Verlängerung sind sie auch weiterhin mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Für Kinder bleibt darüber hinaus die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Reisepasses oder Personalausweises weiterhin möglich.

Kinderreisepass nur noch ein Jahr gültig, neue Gebühren für Personalausweis    Foto: MeiDresden.deKinderreisepass nur noch ein Jahr gültig, neue Gebühren für Personalausweis Foto: MeiDresden.de

Kinderreisepass nur noch ein Jahr gültig, neue Gebühren für Personalausweis - Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt wurden, bleiben sechs Jahre gültig - Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt wurden, behalten ihre Gültigkeit von sechs Jahren und werden nicht ungültig.

Für die Beantragung eines Personalausweises gibt es neue Gebühren: Der Personalausweis ermöglicht durch den integrierten Online-Ausweis die bequeme Nutzung digitaler Angebote, für die ein sicherer Identitätsnachweis erforderlich ist. Für das Neusetzen der dafür notwendigen PIN wurde bisher eine Gebühr von 6 Euro erhoben – diese fällt ab sofort weg. Gleichzeitig steigt die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises auf 37 Euro. Bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr bleibt die bisherige Gebühr von 22,80 Euro bestehen.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden