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Dresden. Seit Mittwoch, 7. April 2021 öffnen schrittweise die Museen der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH wieder.

Seit Mittwoch, 7. April 2021 öffnen schrittweise die Museen der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG) wieder. Der Besuch ist mit zuvor online gebuchtem Zeitfensterticket sowie der Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses oder einer Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus möglich.

Folgende Museen und Einrichtungen öffnen schrittweise nun wieder ihre Pforten für die Besucher

Ab 07. April 2021 öffnen das Barockschloss Rammenau und der Klosterpark Altzella.
Ab 08. April 2021 öffnen die Burg Kriebstein und das Schloss Rochlitz.
Ab 09. April 2021 öffnen das Schloss Moritzburg und die Festung Xperience (Festung Dresden).
Ab 10. April 2021 öffnet die Albrechtsburg Meissen.
Ab 12. April 2021 öffnet das Schloss Weesenstein.

Öffnung der Museen der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH Foto: Leserfoto MRÖffnung der Museen der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH Foto: Leserfoto MR

Informationen über weitere Öffnungen und zu den Öffnungszeiten einzelner Museen sowie die Buchung von Zeitfenstertickets sind direkt auf den Websites der Häuser zu finden. Änderungen vorbehalten!

Besuch nur mit Zeitfensterticket und Kontaktnachverfolgung

Der Besuch der Schlossmuseen der SBG ist nur nach vorheriger Online-Buchung eines Zeitfenstertickets unter https://shop.schloesserland-sachsen.de/ und unter Einhaltung der Maskenpflicht (FFP2 oder medizinischer Mund-Nasenschutz) möglich. Gäste müssen einen tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltest vorlegen. Hierfür genügt eine dokumentierte Selbstauskunft. Das Formular liegt vor Ort auch in Papierform aus. Eine Testpflicht gilt nicht für Personen unter sieben Jahren. Der Besuch vor Ort wird zur Kontaktnachverfolgung erfasst. Die Öffnung und geltenden Hygienerichtlinien richten sich nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.

Generell sind die Häuser und Anlagen der SBG gGmbH bei den Wiedereröffnungsbestrebungen an die aktuellen Entwicklungen gebunden. Informationen über die jeweiligen Wiedereröffnungen und die jeweils geltenden Hygienevorschriften veröffentlichen wir unter www.schloesserland-sachsen.de und unter den jeweiligen Websites der Schlossbetriebe.

Quelle: Schlösserland Sachsen