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Dresden. Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann zieht Zwischenbilanz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am Mittwoch,5. Mai 2021 zieht Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann eine insgesamt positive Bilanz zur Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Dresden: „Das Bundesteilhabegesetz ist im Alltag der Menschen mit Behinderungen angekommen. Besonders das Prinzip ,Leistungen aus einer Hand‘ sowie das verbindliche Gesamt- und Teilhabeplanverfahren zur Ermittlung der jeweils benötigten Hilfen haben sich bereits hundertfach bewährt.“

Menschen mit Behinderungen bekommen passgenaue Hilfen Foto: Symbolfoto (Pixabay)Menschen mit Behinderungen bekommen passgenaue Hilfen Foto: Symbolfoto (Pixabay)

Menschen mit Behinderung benötigen gelegentlich Unterstützung, damit sie selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dafür können sie Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen. Der individuelle Bedarf wird in der Regel durch Besuche bei den Antragstellenden zu Hause oder in der Einrichtung, in der sie Leistungen erhalten sollen oder bereits beziehen, geprüft. Bei Teilhabeleistungen in Lebensbereichen, für die bislang Anträge bei verschiedenen Leistungsträgern gestellt werden mussten, ist jetzt nur noch ein Leistungsträger zuständig.

„Eine wichtige Änderung betrifft die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Dank guter Vorbereitung und enger Zusammenarbeit klappte der Übergang gut. Bei einem Wechsel der Zuständigkeit vom Kommunalen Sozialverband Sachsen zur Landeshauptstadt Dresden trat das Sozialamt sofort als Rechtsnachfolger in diese Leistungen ein. Dadurch haben die Leistungsberechtigten mit dem Sozialamt einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort“, erklärt Dr. Kaufmann.

Menschen mit Behinderungen bekommen passgenaue Hilfen Foto: Symbolfoto (Pixabay)Menschen mit Behinderungen bekommen passgenaue Hilfen Foto: Symbolfoto (Pixabay)

Bessere Teilhabe im Arbeitsleben

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden deutlich verbessert. So schaffen beispielsweise das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung neue Übergänge in die Arbeitswelt. Damit bekommen Unternehmen, die Menschen mit Behinderung einstellen, finanzielle Unterstützung. Bisher bestehende Hindernisse für das Erreichen höherer Bildungsabschlüsse werden durch die Leistungen zu Teilhabe an Bildung abgebaut. Zum Beispiel sind während einer Meisterfortbildung oder eines Masterstudiums Assistenzleistungen möglich, wie eine Begleitung für sehbehinderte Menschen. Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und Werkstatträte haben mehr Rechte und Ansprüche.

Verbesserungen zum Einkommen und Vermögen

Die bisherige sozialhilferechtliche Anrechnung von Einkommen und Vermögen wurde verringert. Hinzu kommen wichtige Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Dadurch bleibt Menschen mit Behinderungen mehr vom eigenen Einkommen übrig und Angehörige müssen weniger für sie aufkommen. Der Rückgriff auf Eltern volljähriger behinderter Kinder entfällt in der Eingliederungshilfe vollständig.

Menschen mit Behinderungen bekommen passgenaue Hilfen Foto: Symbolfoto (Pixabay)Menschen mit Behinderungen bekommen passgenaue Hilfen Foto: Symbolfoto (Pixabay)

Individuelle Hilfen sind richtig und wichtig, aber personalintensiv

Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das BTHG ab 2017 in mehreren Stufen, zuletzt zum 1. Januar 2020, reformiert. „Die mehrstufige Einführung dieses Gesetzes seit 2017 hat das Sozialamt intensiv begleitet. Wir haben an drei Pilotprojekten teilgenommen, um die Prozesse und Inhalte im Interesse der von uns begleiteten Menschen mitgestalten zu können“, so die Sozialbürgermeisterin weiter. Im Zuge der Rechtsänderung waren unter anderem Vordrucke, Bescheide, Datenbanken und -technik anzupassen. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts absolvierten Schulungen zu den umfangreichen Neuerungen. „Festzuhalten bleibt jedoch, dass die Umsetzung der gesetzlich normierten Verfahren, mit denen die individuell benötigten Hilfen ermitteln werden, mit einem größeren Personaleinsatz verbunden ist. Das liegt in der Natur der Sache – je individueller und passgenauer der Service, desto größer der Aufwand. Wir lösen damit auch ein Versprechen des Gesetzgebers ein: es soll gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen gesprochen werden und nicht nur über sie“ hebt Dr. Kaufmann hervor.

Die vierte und letzte Stufe des BTHG tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Sie betrifft die Änderung der leistungsberechtigten Personenkreise in der Eingliederungshilfe.

Weitere Informationen unter: www.dresden.de/menschen-mit-behinderung

Quelle: Landeshauptstadt Dresden