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Breitenau (ots). In dieser Woche stellten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel bei ihren Fahndungsmaßnahmen auf der A17 mehrere Personen fest.

In dieser Woche stellten die Polizeibeamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel bei ihren Fahndungsmaßnahmenunter anderem Personen aus Rumänien und Albanien fest, welche zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben waren.

In den Nachtstunden des 1. Juni kontrollierten die Bundespolizisten einen Mann aus Rumänien. Die Überprüfung seiner Personalien hatte zur Folge, dass gegen den Mann ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot nach Deutschland besteht.
Ihm wurde das Recht auf Freizügigkeit als Bürger der Europäischen Union durch die Ausländerbehörde Berlin bis Januar 2022 aberkannt. Der jetzt 24-Jährige wurde zu mehreren Freiheitsstrafen verurteilt, letztmalig am Landgericht Berlin zu 5 Jahren und 8 Monaten wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung. Aus der Haft heraus wurde er nach Rumänien abgeschoben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden erfolgte ein beschleunigtes Verfahren am Amtsgericht Pirna. Er wurde zu einer 6-monatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung auf 4 Jahre verurteilt. Ferner hat er 500 EUR Verfahrenskosten zu tragen.

Bei einer weiteren polizeilichen Kontrolle durch die Bundespolizei am Folgetag, musste ein Albaner im Alter von 32 Jahren einen Reisebus verlassen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen den Mann bis Dezember 2023 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland vorlag. Auch dieser wurde im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens am Amtsgericht Pirna zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Ferner wurde eine Sicherheitsleistung von 500 EUR erhoben. Kurze Zeit später erfolgte seine Zurückweisung nach Tschechien.

Für einen rumänischen Staatsagehörigen (36 Jahre) hatte die Kontrolle durch die Bundespolizei auf der A17 zunächst erhebliche Konsequenzen. Der 36-Jährige wurde am Amtsgericht Passau 2020 zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 156 Tagen wegen Urkundenfälschung verurteilt. Ferner legte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 7901,50 EUR fest. Jetzt drohten dem Mann fünf Monate Haft. Den geforderten Gesamtbetrag konnte er aufbringen und er durfte den Polizeigewahrsam verlassen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel