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update - Neue Maßnahmen ab 14.12.2020 im Kampf gegen den Corona-Virus: Kontaktbeschränkung, Ausgangsbeschränkung am Tag, Ausgangssperre in der Nacht, Alkoholverbot

Aktuell gilt ab Montag dem 14.12.2020

Kontaktbeschränkung: zwei Haushalte mit fünf Personen erlaubt
Ausgangsbeschränkung am Tag: Radius von 15km um den Wohnort für Sport (z.b. für Freizeitaktivitäten, Spazieren) und Einkaufen
Ausgangssperre in der Nacht: ab 22 Uhr bis 6 Uhr -dringlichste Gründer wo man das Haus verlassen kann - wenn es tatsächlich um Notfälle geht oder wenn ich jemanden versorgen muss der in Not ist oder wenn ich eben auch z.b. ein Tier versorgen muss
Alkoholverbot: Ausschank und Konsum in der Öffentlichkeit
Ausweitung der Masken beschlossen: immer dort wo sich Menschen begegnen soll eine Maske getragen werden

Spielplätze bleiben offen
Beerdigungen und Hochzeiten bis zu 10 Personen möglich
Baumärkte für privat Personen geschlossen - Handwerksbetrieben können weiterhin einkaufen

Speisen dürfen nicht mehr abgeholt werden, mann muss sich diese liefern lassen!

Kleiner Grenzverkehr bleibt verboten!

Gärtnerein (Produktion eigener Produkte) dürfen weiterhin  öffen - Gartencenter nicht!

Weihnachten soll man sich ab dem 23.12.2020 12 Uhr bis zum 27.12.2020 12 Uhr mit 10 Personen treffen können. Das sagte Martin Dulig. Danach gilt wieder die 5 Personen Reglung. Weitere Reglungen sollen am Freitag verkündet werden!

Silvester soll es Ausnahmen geben - Kontaktbeschränkung bis zu 5 Personen möglich. Knallerei soll erlaubt sein, wird aber am Sonntag beschlossen werden!

update - Jeder wird angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Es wird empfohlen, auf Reisen, Besuche und Einkäufe zu verzichten, insbesondere in anderen Bundesländern oder im Ausland. Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember 12 Uhr bis 27. Dezember 12 Uhr Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zulässig. Erlaubt sind Beerdigungen und Eheschließungen mit maximal zehn Personen.

Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe sind unter anderem:
• der Weg zur Arbeit, Schule, Kita, Arzt
• unaufschiebbare Prüfungen
• Einkaufen für den täglichen Bedarf und Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs oder des Arbeitsplatzes oder zur nächstgelegenen Einrichtung zur Grundversorgung/Einkäufe des täglichen Bedarfs.
• Besuch bei Partnern, Hilfsbedürftigen, Kranken oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, Besuch in Pflegeheimen und Krankenhäusern
• Treffen und Besuche mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis maximal fünf Personen bzw. anlässlich des Weihnachtsfestes mit bis zu zehn Personen.
• Begleitung Sterbender und Beerdigungen
• Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen

Bei landesweit fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gilt zwischen 22 und 6 Uhr früh eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre). Maßgeblich hierfür sind die veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts. Das Verlassen der Wohnung ist in dieser Zeit unter anderem nur aus folgenden Gründen zulässig:
• Ausübung des Berufs
• Weg zur Kindernotbetreuung
• Besuch des Ehe- oder Lebenspartners
• Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs
• Besuch hilfsbedürftiger Menschen und Kranken sowie zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
• Arztbesuch
• Begleitung Sterbender
• Unabdingbare Versorgung von Tieren
• in der Zeit vom 24. Dezember bis 26. Dezember zur Teilnahme an einem Gottesdienst
• Heiligabend und Silvesternacht

Schließen müssen Einkaufszentren, Einzelhandel sowie Ladengeschäfte mit Ausnahme zulässiger Telefon- und Online-Angebote ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung. Erlaubt ist unter anderem die Öffnung von folgenden Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung: Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Verkauf von Weihnachtsbäumen, Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierende und –vermarktende Baumschulen, Gartenbaubetriebe und Floristen.

Die Kundenbeschränkungen pro Quadratmeter in Geschäften gelten weiterhin. Die zulässige Höchstkundenzahl, welche gleichzeitig anwesend sein darf, ist im Eingangsbereich bekannt zu geben.

Die zuständigen kommunalen Behörden können abhängig von der aktuellen regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen.

Unter freiem Himmel sind Versammlungen ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Teilnehmer, Versammlungsleiter und Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Bei fünf Tagen andauernder Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt sind Versammlungen auf maximal 200 Personen begrenzt, bei einer fünf Tage andauernden Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 300 Neuinfektionen sind 10 Teilnehmer erlaubt. Im Einzelfall können Ausnahmen erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Ausgangssperren in der Nacht: ab 22 Uhr bis 6 Uhr   EXKLUSIV für MeiDresden.de - Foto: Gerd AltmannAusgangssperren in der Nacht: ab 22 Uhr bis 6 Uhr EXKLUSIV für MeiDresden.de - Foto: Gerd Altmann

Sollten sich am Sonntag die Ministerpräsidenten auf schärfere Maßnahmen einigen, so wird auch die Corona-Schutzverordnung für Sachsen diesbezüglich angepasst. Das sagte Petra Köpping am Freitagabend in einer Pressekonferenz

Weihnachten soll man sich ab dem 23.12.2020 12 Uhr bis zum 27.12.2020 12 Uhr mit 10 Personen treffen können. Das sagte Martin Dulig. Danach gilt wieder die 5 Personen Reglung. Weitere Reglungen sollen am Freitag verkündet werden!

Hinweis - Schutzverordung: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Ministerpräsident Kretschmer sagte am Dienstag:" Die Sozialministerin ist beauftragt, bis zum Freitag eine Kabinettsvorlage zu verfassen die in den nächsten Tagen mit der Wirtschaft, mit den sozialen Verbänden,der Gesellschaft diskutiert wird ja auch im sächsischen Landtag besprochen wird und die wir am Freitag dann beschließen wollen". Die Volage sieht vor, dass ab kommendem Montag ab 14 Dezember Schulen, Kindergärten, Horte geschlossen werden. Auch weitere Teile des Einzelhandels müssen schließen! Die Lebensmittelmärkte bleiben offen.

Erstveröffentlichung: 08.12.2020 13:51:31

Quellen unter anderem: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt