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MeiDresden.de  09.10.2019  16:30 UhrBreitenau (ots) - Im Rahmen eines gemeinsamen Einsatzes kontrollierten Einsatzkräfte der Bundeszollverwaltung am Dienstag in den Nachtstunden, auf der Bundesautobahn 17 die Insassen eines Fahrzeuges mit tschechischer Zulassung. Der Fahrer und die drei Insassen konnten sich gegenüber den Beamten als ukrainische Staatsangehörige (25 bis 48 Jahre) legitimieren. Bei der Kontrolle und der Durchsuchung des Reisegepäcks fanden die Einsatzkräfte zwei Identitätsdokumente auf.

Die Bundespolizisten überprüften diese und stellten fest, dass es sich um totalgefälschte rumänische und bulgarische Identitätsdokumente handelte.

Im Rahmen der Einreisebefragungen bei der Bundespolizei in Breitenau stellte sich heraus, dass die Ukrainer die Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex nicht erfüllten. Es lagen Erkenntnisse vor die den Verdacht der unerlaubten Arbeitsaufnahme rechtfertigten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Zurückschiebungen der vier unerlaubt eingereisten Personen nach Tschechien. Im Rahmen der strafprozessualen Bearbeitung wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 950 Euro erhoben. Darüber hinaus verfügte die Bundespolizei gegen die vier Ukrainer Einreisesperren für die Bundesrepublik Deutschland. Der 27-Jährigen Fahrer wird zudem als Schleuser zur Verantwortung gezogen.

Zwei Stunden später mussten am Rastplatz "Am Heidenholz" drei Asiaten einen Reisebus, von Ungarn kommend, verlassen. Die Beamten der Bundespolizei überprüften zunächst einen 32-jährigen aus Vietnam. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde bekannt, dass er zur Festnahme ausgeschrieben war. Gegen ihn lag ein Einreise- und Aufenthaltsverbot vor. Wegen diesem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz hatte er am Nachmittag einen Termin am Amtsgericht in Pirna. Im beschleunigten Verfahren wurde er zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.750 EUR belegt. Auch nach Zahlung dieser darf er bis Oktober 2021 nicht in das Bundesgebiet einreisen. Solange gilt das verfügte Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Am Abend erfolgte seine Zurückschiebung nach Tschechien. Die zwei anderen Asiaten, ebenfalls vietnamesische Staatsangehörige (28 und 29 Jahre), konnten sich mit ihren Reisepässen und nationalen Visa für Ungarn ausweisen. Die Frauen waren über Ungarn am vergangenen Wochenende in die Europäische Union eingereist. In der durchgeführten Einreisebefragung erhärtete sich der Verdacht, dass die Reiseabsicht der Beiden ein Daueraufenthalt in Deutschland war und zudem durch einen Schleuser organisiert sein könnte. Auch sie wurden in die Tschechische Republik zurückgeschoben.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel