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Polizei-Pressemeldung  07.01.2020  13:00 Uhr - Breitenau (ots) - Am 5. Januar 2020 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 einen Audi A4 mit mazedonischer Zulassung nebst Insassen.Die Insassenüberprüfungen der Reisenden erfolgten am Rastplatz "Am Heidenholz". Der Fahrer und die drei Insassen konnten sich gegenüber den Beamten als nordmazedonische Staatsangehörige (36 Jahre bis 44 Jahre) legitimieren.Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Zurückschiebung von zwei unerlaubt eingereisten Nordmazedoniern nach Tschechien.

Im Rahmen der Einreisebefragungen bei der Bundespolizei in Breitenau stellte sich heraus, dass drei Männer die Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex nicht erfüllten. Es lagen Erkenntnisse vor, die den Verdacht der unerlaubten Arbeitsaufnahme rechtfertigten. Offensichtlich wollten sie in Hamburg einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Bei einem 42-jährigen Mann gab es Erkenntnisse, dass er am Landgericht Krefeld, wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Bei einer erneuten unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet waren hiermit noch 583 Tage Freiheitsstrafe offen. Aufgrund der Fahndungsnotierung verbrachten die Bundespolizeibeamten den Kriminellen zum Haftantritt nach Dresden.

Bei der Kontrolle und der Durchsuchung des Reisegepäcks des Beifahrers fanden die Einsatzkräfte einen bulgarischen Führerschein auf. Die Bundespolizisten überprüften diesen und stellten fest, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Im Rahmen der Ermittlungen gab es Indikatoren, dass der Beifahrer der Schleuser der drei Nordmazedonier sein könnte. Der 44-Jährige wurde aus dem Polizeigewahrsam entlassen und muss sich demnächst vor Gericht verantworten.