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Dresden (ots). Weltweit sind heute rund 5.800 wildlebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. .

(ots) HZA-DD: Elfenbein, Leopardenfell, Papageienfedern- Der 3. März 2021 ist der Tag des Artenschutzes. Weltweit sind heute rund 5.800 wildlebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. "Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen wir aber immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest", so Pressesprecherin Heike Wilsdorf vom Hauptzollamt Dresden.

Schädel eines südamerikanischen Seebären   Foto: ZollSchädel eines südamerikanischen Seebären Foto: Zoll

Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Dresden wurden im Jahr 2019 in rund 150 Fällen fündig und beschlagnahmten fast eintausend Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. Spitzenreiter der letzten Jahre sind Waren aus Schlangen- und Krokodilleder, wie zum Beispiel Handtaschen, Geldbörsen oder Schuhe, gefolgt von Korallen und Korallenbruchstücken. Substanzen, die aus geschützten Pflanzenarten hergestellt werden, sollen in Form von Pillen, Cremes oder Kapseln die Empfänger erreichen.

Schuhe aus Leopardenfell  Foto: ZollSchuhe aus Leopardenfell Foto: Zoll

Und leider gehören auch immer wieder Gegenstände aus Elfenbein zu den sichergestellten Waren. Allein im November 2020 stellten Zöllner am Flughafen Leipzig innerhalb weniger Tage insgesamt 85 Kilogramm Elfenbein sicher. Neben moderner Röntgentechnik war es vor allem auch dem Einsatz der Artenschutzspürhündin Mia zu verdanken, dass der illegale Elfenbeinschmuggel an dieser Stelle unterbrochen werden konnte.

Elfenbeinstoßzahn Foto: ZollElfenbeinstoßzahn Foto: Zoll

Artenschutzspührhündin Mia bei der Arbeit    Foto: ZollArtenschutzspührhündin Mia bei der Arbeit Foto: Zoll

Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Quelle: Haupzollamt Dresden