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Das illegale Aussetzen von Hunden ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und wird zur Anzeige gebracht.

 

Das illegale Aussetzen von Hunden ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und wird zur Anzeige gebracht. Im ersten Quartal des laufenden Jahres wurden bereits vier Hunde illegal am Tierheim Dresden ausgesetzt. Bei Dienstbeginn fanden Mitarbeitende die Tiere angebunden am Tierheim oder in einen Außenzwinger ausgesetzt vor. Dieses Handeln wird als Aussetzen von Tieren gewertet, was nach § 3 Nummer 3 Tierschutzgesetz verboten ist und als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht wird, wenn die Halterin oder der Halter ermittelt werden kann. Offenbar sind sich die Besitzerinnen und Besitzer ihrer selbst gewählten Pflicht zu Haltung, Betreuung, Pflege und bei Bedarf tierärztlichen Behandlung oder professioneller Korrektur von Verhaltensproblemen ihrer Tiere nicht bewusst.

Foto: Landeshauptstadt DresdenFoto: Landeshauptstadt Dresden

Gesundheitliche Probleme und Verhaltensauffälligkeiten
Die Gründe für ein Aussetzen sind vielfältig: Besitzer entledigen sich ihrer Hunde, weil sie mit deren Haltung aus verschiedenen Gründen überfordert oder nicht bereit sind, sich den Problemen mit ihrem Tier zu stellen. Aufwand oder Kosten sind ihnen zu hoch.

Die bisher im Jahr 2023 am Tierheim ausgesetzten Hunde wiesen zumeist gesundheitliche Probleme und Verhaltensauffälligkeiten auf. Die Vermittlung solcher Hunde kann nur erfolgen, wenn deren Gesundheitszustand es zulässt und das Verhalten so weit korrigiert werden konnte, dass von diesen Tieren nur noch eine abschätzbare Gefahr ausgeht. Man spricht von einer Resozialisierung der Hunde. Einen Übernehmer für diese Tierheimhunde zu finden, ist ein Glücksfall, denn die neue Besitzerin oder der neue Besitzer muss das notwendige Hundefachwissen besitzen, die begonnene Resozialisierung mit Erfolg fortführen und gegebenenfalls auch eine Dauermedikation bei gesundheitlichen Einschränkungen durchhalten.

Im Januar ausgesetzt: Mastiff-Mischling Bodo
Ein Beispiel ist der Mastiff-Mischling namens Bodo, der am 31. Januar 2023 im Außenzwinger des Tierheims ausgesetzt wurde. Die Chipnummer lautet 276098106884924. Es liegt jedoch keine Registrierung bei Tasso vor, sodass die Halterin oder der Halter nicht ermittelt werden kann. Bodo ist ca. 2021 geboren und war anfangs sehr ängstlich und aggressiv. Nach einer Woche Fütterung aus der Hand bauten die Mitarbeitenden aus dem Tierheim das Vertrauen soweit auf, dass der Hund sich bei seinen Bezugspersonen sehr verspielt und anhänglich zeigt.

Allerdings trat ein ausgeprägter Beschützerinstinkt diesen Personen gegenüber auf. Er versucht fremde Personen zu beißen. Von den Bezugspersonen lässt er sich in diesen Situationen dennoch gut bremsen. Aus Sicherheitsgründen wird er derzeit beim Spazieren vorwiegend mit Maulkorb geführt. Der Ernährungszustand war anfangs mäßig und er zeigte häufiges Kopfschütteln. Die vorliegende Ohrenentzündung musste tierärztlich behandelt werden.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden