Logo von MeiDresden.de

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 25-jährigen Deutschen Anklage zum Schwurgericht u. a. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

 

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 25-jährigen Deutschen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden u. a. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Nach vorangegangenen verbalen und tätlichen Auseinandersetzungen mit anderen Besuchern eines Lokals in der Münzgasse in Dresden soll der Beschuldigte einen 42-jährigen russischen Restaurantbesucher, der versucht hatte, den Beschuldigten zu beruhigen, Reizgas ins Gesicht gesprüht haben. Danach soll der Beschuldigte mehrfach mit einem Messer auf den Geschädigten in Richtung Oberkörper und Kopf eingestochen haben, um diesen schwer zu verletzen, wobei er auch den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Hierdurch erlitt der Geschädigte erhebliche Stich- und Schnittverletzungen am Oberkörper, im Gesicht und an der rechten Hand. Die Verletzungen wären ohne schnelle medizinische Hilfe tödlich gewesen.

Symbolfoto © MeiDresden.deSymbolfoto © MeiDresden.de

Der Beschuldigte wurde am 14.01.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 15.01.2023 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist vorbestraft und stand zur Tatzeit unter Bewährung. Der Beschuldigte hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden