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Die bevorstehende Reisezeit rückt näher und damit auch die Frage nach der Gültigkeit der Personaldokumente.

Die bevorstehende Reisezeit rückt näher und damit auch die Frage nach der Gültigkeit der Personaldokumente. Allen Reisenden wird empfohlen, die Gültigkeitsdauer ihrer Reisepässe oder Personalausweise rechtzeitig vor ihrem geplanten Reisebeginn zu überprüfen.

Die bevorstehende Reisezeit rückt näher und damit auch die Frage nach der Gültigkeit der Personaldokumente. ©Symbolfoto (Pixabay)Die bevorstehende Reisezeit rückt näher und damit auch die Frage nach der Gültigkeit der Personaldokumente. ©Symbolfoto (Pixabay)

Reisedokumente für Kinder
Seit Januar 2024 ist aufgrund einer Gesetzesänderung keine Ausstellung von Kinderreisepässen mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen seit dem vergangenen Jahr einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig und werden nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellungszeiten in der Bundesdruckerei variieren während der Reisezeit stark und können bis zu sechs Wochen betragen. Deshalb ist es wichtig, die Reisedokumente für Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen und bei Bedarf frühzeitig im Bürgerbüro für die Neubeantragung gemeinsam mit dem Kind vorzusprechen.Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente regelmäßig überprüft werden, da sich deren Aussehen in kurzer Zeit deutlich verändert. Weicht das Lichtbild imAusweisdokument vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument vor Erreichen des Gültigkeitsdatums automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar.

Längere Wartezeiten auf Termine erwartet
Zu beachten ist, dass es durch die bevorstehenden Wahlen in diesem Jahr zu längeren Wartezeiten auf Termine und vor Ort kommen kann, da Mitarbeiter der Bürgerbüros in der Wahlvorbereitung eingesetzt werden.

Weitere Informationen zur Beantragung von Personaldokumenten finden sich im Internet unter:
www.dresden.de/buergerbuero
www.dresden.de/personalausweis
www.dresden.de/reisepass

Quelle: Landeshauptstadt Dresden