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MeiDresden.de  27.03.2018  12:04 Uhr - Update  - Gerade jetzt ist es schwer nicht in die Ferne zu fahren und Spazieren bzw. Wandern zu gehen. Für die Dresdner kann das eine teure Sache werden. Laut Allgemeinverfügung - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes  Maßnahmen anlässlich der Corona-PandemieAusgangsbeschränkungen vom 22.März darf man nur im Unfeld des Wohnbereichs sich sportlich betätigen. Roland Wöller machte noch einmal klar mit Sicht auf das Wochenende, dass das "private Wohnumfeld" verlassen wird, wenn Dresdner in die Sächsische Schweiz fahren. Auch im Osterzgebirge ist das Ordnungsamt unterwegs wie Leser von MeiDresden.de berichten. Es wurden bereits Verstöße festgestellt und die Autokennzeichen notiert.

Auf die Frage; " Was passiert, wenn Dresdner in der Sächsischen Schweiz oder im Osterzgebirge angetroffen werden antwortete die Polizei: hier steht grundsätzlich eine Straftat im Raum".

Was ist erlaubt?
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt teilte auf Nachfrage mit:

Foto/Grafik MeiDresden.de

Das Liegen und Sitzen in Parks, auf den Elbwiesen etc. ist weder Sport und Bewegung an der frischen Luft, noch ein triftiger Grund (im Sinne der Allgemeinverfügung) das Haus zu verlassen und ist nicht erlaubt, auch nicht wenn die Sonne scheint oder Wochenende ist.

Durch diese Reglung soll der Zulauf zu beliebten Naherholungsgebieten unterbunden werden um Kontakte und Gruppenbildungen, zu dichte Begegnungen zu vermeiden. Sinn der Verfügung ist es, das erschließt sich auch bei der Bemühung des gesunden Menschenverstands, Kontakte zu vermeiden, Infektionsketten abzubrechen, sich selbst und andere vor dem Coronavirus zu schützen.

Auch Frau Staatsministerin Köpping gab noch einmal den Hinweis: „Spaziergänge an der frischen Luft tun gut! Damit sind keine Gruppenpicknicks oder Treffen im Freien mit Freunden gemeint. helfen Sie uns, andere und uns selbst zu schützen.“

 

Weitere Infos:
https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html