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Die von der Bundesregierung beschlossenen Energiepreisbremsen sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten.

 

Die von der Bundesregierung beschlossenen Energiepreisbremsen sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten.SachsenEnergie ist derzeit einer der wenigen kommunalen Versorger in Deutschland, der einen Strompreis unter 40 Cent je Kilowattstunde für die allermeisten Standardstromprodukte für Privat- und Gewerbekunden und damit unterhalb der Strompreisbremse der Bundesregierung anbieten kann. Kunden von SachsenEnergie mit den Produkten DREWAG und ENSO erhalten damit für 100 Prozent ihres tatsächlichen Stromverbrauchs einen günstigeren Strompreis. Die Preisbremse der Bundesregierung reduziert nur für 80 Prozent des Stromverbrauchs den Preis auf 40 Cent je Kilowattstunde. „Dank unserer langfristigen Beschaffungsstrategie und eines professionellen Krisenmanagements ist es uns im Moment möglich, dass wir unseren Kunden verhältnismäßig moderate Strompreise unterhalb der Strompreisbremse anbieten können,“ erläutert SachsenEnergie-Vorstandsvorsitzender Dr. Frank Brinkmann die Strompreise.

SachsenEnergie-Strom zu 100 Prozent unterhalb der Strompreisbremse ©MeiDresden.deSachsenEnergie-Strom zu 100 Prozent unterhalb der Strompreisbremse ©MeiDresden.de

Für die Gas- und Wärmekunden der SachsenEnergie werden die Preisbremsen wie vorgeschrieben umgesetzt. Dr. Brinkmann erläutert: „Die staatliche Entlastung ist richtig und wichtig. Für uns Versorger ist die Umsetzung jedoch kein normales Geschäft, sondern ein gewaltiger Kraftakt, der zusätzlich mit einem erheblichen Informations- und Servicebedarf im Kundendienst einhergeht. Allein im Kleinkundenbereich sind 110.000 Gaskunden und 8.000 Fernwärmeanschlüsse betroffen. Als kommunaler Energieversorger und verlässlicher Träger der kommunalen Daseinsvorsorge geben wir täglich unser Bestes, um die Energieversorgung sicherzustellen und die Entlastungen fristgerecht an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Es darf aber nicht zur Gewohnheit werden, dass Energieversorgungsunternehmen hoheitliche Aufgaben übernehmen. Es darf darüber hinaus nicht vergessen werden, dass mit dem Gesetz stark in einen bestehenden Markt eingegriffen wird.“

SachsenEnergie-Strom zu 100 Prozent unterhalb der Strompreisbremse ©Gerd Altmann (Pixabay)SachsenEnergie-Strom zu 100 Prozent unterhalb der Strompreisbremse ©Gerd Altmann (Pixabay) 

Umsetzung des Energiepreisbremse Gas und Wärme
Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 und gilt vorerst bis Ende 2023. Rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 erhalten die Kunden ab März Entlastungsbeiträge. Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des erwarteten Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Wer mehr als 80 Prozent der erwarteten Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Für den Grundpreis gibt es keine Deckelung nach oben. Wie hoch die finanzielle Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Verbrauchspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. SachsenEnergie wird hier zeitnah auf ihren Internetseiten informieren. Die Entlastung erfolgt automatisch, Verbraucher müssen nichts tun, auch keinen Antrag stellen. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen des Jahresverbrauchs. Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben.

SachsenEnergie-Strom zu 100 Prozent unterhalb der Strompreisbremse ©SymbolfotoSachsenEnergie-Strom zu 100 Prozent unterhalb der Strompreisbremse ©Symbolfoto 

 Keine Abzocke: SachsenEnergie hält sich an die gesetzlichen Vorgaben und kritisiert Missbrauch
Die derzeit kursierende pauschale Annahme, dass Preisanpassungen ab 2023 grundsätzlich verboten sind, ist nicht korrekt. „Unserer Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass wir uns bei Preisanpassungen selbstverständlich – wie bisher auch – weiterhin an die gesetzlichen Vorgaben halten“, erläutert Dr. Frank Brinkmann. Laut der neuen gesetzlichen Regelung sind Preiserhöhungen nach wie vor erlaubt, wenn die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist. Dazu zählen bspw. marktbasierte Preis- und Kostenentwicklungen bei der Energiebeschaffung oder auch Änderungen bei den regulierten Kostenbestandteilen wie z. B. Netzentgelt, die der Energielieferant nicht beeinflussen kann. „Es ist absolut richtig, dass Missbrauch und ein Ausnutzen der staatlichen Förderung mit dem Gesetz verhindert werden soll. Leider ist dadurch aber der pauschale Generalverdacht entstanden, dass alle Energieversorger „Abzocke“ betreiben wollen. Dies ist ungerechtfertigt. Auch SachsenEnergie hat ein Interesse daran, dass schwarze Schafe die aktuelle Lage und Gesetze nicht ausnutzen“, so der Vorstandsvorsitzende der SachsenEnergie abschließend.

Weiterhin Energie sparen
Trotz der Entlastungsmaßnahmen ist Energiesparen weiterhin das Gebot der Stunde. Das lohnt sich gleich mehrfach: es dient der Versorgungssicherheit, der Umwelt und schont den Geldbeutel. Die staatlichen Entlastungsmaßnahmen sind zeitlich befristet und decken nicht die Kosten für den gesamten Energieverbrauch. Kunden finden weiterhin umfangreiche Informationen auf den Internetseiten www.sachsenenergie.de/marktlage, www.enso.de/marktlage und www.drewag.de/marktlage.

Quelle: SachsenEnergie AG