Trotz der stark eingeschränkten Möglichkeiten und Verbote, kam es in letzten beiden Jahren zu zahlreichen Straftaten im Zusammenhang mit Pyrotechnik. Insgesamt wurden in den ersten elf Monaten 2022 in Sachsen 957 Straftaten im Zusammenhang mit Pyrotechnik registriert, darunter 69 gefährliche Körperverletzungen, 290 Sachbeschädigungen und 255 Straftaten gegen das Sprengstoffgesetz. Für den europäischen Markt bestimmte Feuerwerkskörper müssen vorschriftsmäßig gekennzeichnet sein und über einen Konformitätsnachweis (z.B. Prüfung der Materialien und Feststellung der Handhabungssicherheit durch eine zertifizierte Prüfstelle) verfügen. Erkennen kann man das an einer deutlich lesbaren CE-Kennzeichnung, deren markantester Bestandteil ein CE-Zeichen darstellt, wie es auch bei technischen Geräten Anwendung findet. Gefälschte Konformitätsangaben sind auch hin und wieder anzutreffen, aber das sind eher Ausnahmen.
Wer nicht geprüfte Feuerwerkskörper, also ohne CE-Kennzeichnung, verwendet, gefährdet nicht nur die Gesundheit und das Leben anderer, sondern vor allem sich selbst. Dabei sollte sich der Hobbyfeuerwerker nicht von der geringen Größe der Artikel täuschen lassen. Aufgrund der enthaltenen Stoffgemische können selbst kleine Knallkörper von der Größe einer R6-Batterie eine verheerende Wirkung entfalten.
Auch der unsachgemäße Gebrauch von Pyrotechnik kann weitreichende Folgen haben. Ist der Schaden dann auch noch durch ein nicht zertifiziertes Produkt entstanden, drohen Strafanzeige, Gerichtsverfahren und Verurteilung. Wenn der Knaller im Wohnzimmer landet, der Schuppen des Nachbarn durch eine fehlgeleitete Rakete in Brand gesetzt wird oder gar eine Person durch einen Knallkörper zu Schaden kommt, kann eine Schadensersatz-Zahlung durchaus mehrere tausend Euro betragen.
Für eine sichere und legale Verwendung von Feuerwerkskörpern ist nicht ihre Herkunft entscheidend, sondern einzig, ob diese Gegenstände, egal ob Tischfeuerwerk, Rakete oder Knaller, ein amtliches Prüfverfahren mit der Bezeichnung »Konformitätsbewertungsverfahren« durchlaufen haben.
Die Übergangsfrist für Produkte mit der altbekannten »BAM-Nummer« endete bereits Mitte des Jahres 2017. Bitte beachten Sie, dass eventuelle »Altbestände« von Feuerwerkskörpern mit dieser alten Kennzeichnung nicht mehr verwendet werden dürfen.
Ihre Polizei empfiehlt deshalb:
• Verwenden Sie entsprechend den aktuell gültigen Bestimmungen nur Feuerwerkskörper, die zweifelsfrei geprüft und entsprechend gekennzeichnet sind (CE-Kennzeichnung).
• Sollten Sie im Ausland Feuerwerkskörper erworben haben, so achten Sie bitte nicht nur auf das CE-Zeichen, sondern auch auf die »Kategorie«. In Deutschland dürfen Sie ohne eine Erlaubnis nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 verwenden.
• Wenn Pyrotechnik nicht bzw. nicht korrekt gekennzeichnet ist, nehmen Sie vom Kauf Abstand.
• Lesen Sie vor dem Abbrennen die auf der Verpackung oder den Feuerwerkskörpern angebrachten Gebrauchsanweisungen und halten Sie diese ein.
• Basteln Sie nicht an Feuerwerkskörpern herum und haben Sie diesbezüglich ein wachsames Auge auf ihre Kinder. Auch durch das Bündeln, Öffnen oder »Frisieren« von Feuerwerk passieren jährlich Dutzende schwere Unfälle.
• Zünden Sie Artikel, die nur zur Verwendung im Freien bestimmt sind, weder in geschlossenen Räumen, noch in der Nähe offener Fenster.
• Ein Balkon ist grundsätzlich kein geeigneter Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern, insbesondere nicht zum Starten von Raketen oder Anzünden von Feuerwerksbatterien.
• Werfen bzw. richten Sie Feuerwerkskörper nie auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände.
• Finger weg von sogenannten »Blindgängern«, halten Sie Abstand und versuchen Sie keinesfalls, diese Artikel erneut zu zünden!
• Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Das Mindestalter für Gegenstände der ungefährlichsten Kategorie F1 beträgt 12 Jahre.
• Schließen Sie beim Verlassen der Wohnung die Fenster.
• Nutzen Sie die bei zahlreichen Sortimenten beigelegten Anzündmittel (sogenannte Anzündstäbchen) - diese funktionieren sicherer als ein flackerndes Streichholz.
• Starten Sie Silvesterraketen stets senkrecht nach oben und nur aus einer sicheren Vorrichtung heraus, z.B. einer leeren Flasche in einem Getränkekasten oder einem am Gartenzaun befestigten Kunststoffrohr. Achten Sie darauf dass die Raketen ungehindert aufsteigen können – Dachüberstände oder Bäume können sonst die Raketen wieder nach unten leiten.
• Beachten Sie, dass Teile der Rakete auch wieder zu Boden fallen (nicht nur der Leitstab!) und dort Schäden hervorrufen können, für die Sie als Verursacher haften.
• Feuerwerksbatterien und Verbundfeuerwerk erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie garantieren über einen längeren Zeitraum schöne Effekte bei geringem Risiko. Durch die verhältnismäßig großen Effektsatzmengen heizen sich diese Gegenstände beim Verwenden allerdings stark auf, Pappbestandteile können noch lange nachglimmen. Lassen Sie deshalb ausgebrannte Batterien ausreichend abkühlen. Verbringen Sie Feuerwerksreste erst dann zu einem Sammelplatz oder einer Mülltonne wenn eine Brandgefahr sicher ausgeschlossen werden kann.
• Kleine und leichtere Feuerwerksbatterien können beim Verschießen ins Kippeln geraten und das kann durch einen Aufschaukel-Effekt bis zum Umfallen der Batterie führen. Das Verletzungsrisiko steigt dann immens. Prüfen Sie ob am Produkt Klappfüße oder andere Stabilisierungselemente vorhanden sind und benutzen Sie diese auch.
Quelle: Landeskriminalamt Sachsen