Die Deutsche Bahn (DB) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben sich am Mittwoch auf eine gemeinsame Schlichtungsvereinbarung geeinigt. Darin sind die Abläufe und Regeln für die kommenden Wochen festgelegt. Das sind die Details zur Schlichtung:

Wer schlichtet? Thomas de Maizière und Heide Pfarr schlichten. Dr. de Maizière wurde von der DB benannt, Prof. Dr. Pfarr von der EVG.

Wann wird geschlichtet? Die Schlichtung findet vom 17. bis 31. Juli statt.

Kann während der Schlichtung gestreikt werden? Nein, vor und während der Schlichtung gilt Friedenspflicht. Und auch während der anschließenden Urabstimmung hat die EVG zugesichert, keine Streiks durchzuführen.

Wird über die Entwicklung der Schlichtung informiert? Nein, es gilt der Grundsatz: Schlichten und Schweigen.

Wie läuft die Schlichtung ab? Vertreter:innen beider Seiten treffen sich mit den Schlichter:innen hinter verschlossenen Türen und suchen nach Lösungen und Kompromissen. Die Schlichtung endet mit dem Schlichterspruch. Stimmen beide Seiten dem Schlichterspruch zu, ist der Tarifkonflikt beendet und es liegt ein Tarifergebnis vor. Beide Seiten können vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien zustimmen. Die EVG führt nach der Schlichtung eine Urabstimmung durch.

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Was ist eigentlich eine Schlichtung? Schlichten ist das Beilegen von Streitigkeiten zwischen Tarifparteien unter Mithilfe neutraler Dritter. Für eine Schlichtung braucht es eine gemeinsame Schlichtungsvereinbarung, der beide Seiten zustimmen. Es gibt dauerhafte Schlichtungsvereinbarungen wie im öffentlichen Dienst, dann kann die Schlichtung einseitig von einer Partei angerufen werden. Oder die Schlichtungsvereinbarung wird, wie jetzt bei der DB, erst während der laufenden Tarifrunde geschlossen. Beide Seiten sind nicht an den Schlichterspruch gebunden, sondern können frei entscheiden, ob sie dem Ergebnis zustimmen.

Quelle: Deutsche Bahn AG