Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig hat am Dienstag dem Kabinett einen Zwischenbericht zum Zustand der Brücken an sächsischen Staats- und Bundesstraßen vorgestellt. Anlass war der Einsturz der Dresdner Carolabrücke im September und die jüngst erfolgte Vollsperrung der Elbbrücke in Bad Schandau. Die Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen sorgt kontinuierlich für die Erhaltung der Brücken im Staats- und Bundesstraßennetz. Die 2.514 Brücken unterliegen einer regelmäßigen Überwachung und Prüfung durch qualifiziertes Fachpersonal. Rund 90 Prozent der sächsischen Brücken in Baulast des Freistaates Sachsen sind in einem sehr guten bis ausreichenden Zustand. Jedoch hat sich der Anteil der Brückenbauwerke des Staatsstraßennetzes im schlechtesten Zustandsnotenbereich (3,5 - 4,0 = ungenügender Zustand) seit dem Jahr 2020 wieder erhöht.
Verkehrsminister Martin Dulig: »Mit der von uns im Jahr 2017 eingeführten ‚Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030‘ setzten wir uns das Ziel, bis zum Jahr 2030 keine Brücke mehr im schlechtesten Zustandsbereich zu haben. Wir sind uns einig, dass wir in den nächsten Jahren mehr Geld für Brückensanierungen benötigen werden. Denn die Sicherheit unserer Straßeninfrastruktur hat höchste Priorität. Trotz der insgesamt guten Brückenzustände im Freistaat müssen wir vor allem auf die älteren Bauwerke, hier speziell die Spannbetonbrücken aus DDR-Zeiten, besondere Aufmerksamkeit richten.«
Nach dem Teileinsturz der Carolabrücke in Dresden wurde der Bauwerksbestand der sächsischen Bundes- und Staatsstraßen mit Blick auf bisher vorliegende Erkenntnisse zum Schadensfall nochmals überprüft. Bei der Ermittlung der Schadensursachen kristallisiert sich heraus, dass der in den 1960er bis 1980er Jahren verbaute sogenannte Hennigsdorfer Spannstahl eine wesentliche Schadensursache für den Einsturz sein könnte.
In Folge dessen wurden 19 potentiell betroffene Brücken in der Zuständigkeit des Freistaates identifiziert und werden nun einer vertiefenden Untersuchung unterzogen – neun auf Bundesstraßen und zehn auf Staatsstraßen.
Verkehrsminister Martin Dulig: »Diese 19 DDR-Brücken gelten damit nicht automatisch als einsturzgefährdet, aber auf Grund ihres Materials und ihrer Bauweise müssen wir sie uns besonders gründlich ansehen. Die vertiefenden Untersuchungen haben höchste Priorität. Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und diesen zu begegnen.«
Erste Maßnahmen umfassen Sonderprüfungen, statische Nachrechnungen, Materialuntersuchungen und die Installation von Monitoring-Systemen. In Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen könnten Nutzungseinschränkungen, Instandsetzungs- oder Verstärkungsmaßnahmen sowie Ersatzneubauten erforderlich werden.
Ein konkretes Beispiel für die Auswirkungen dieser bisherigen Überprüfungen war die vollständige Sperrung der Elbebrücke in Bad Schandau (B 172) am 6. November. In den kommenden Wochen werden an der Brücke vertiefende Untersuchungen und statische Nachrechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2024 vorliegen. Auf deren Grundlage ist über die weitere Nutzung der Brücke zu entscheiden.
Das SMWA steht in unmittelbarem Kontakt mit den zuständigen Fachbehörden des Bundes (BMDV), der Bundesanstalt für Straßenwesen, der Landeshauptstadt Dresden und den beauftragten Ingenieurbüros. Gemeinsam wurde ein Gremium zur Ermittlung der Schadensursachen eingerichtet. Ziel ist eine genaue Ermittlung der Schadensursachen, um daraus Rückschlüsse auf weitere Bauwerke zu ziehen, mögliche Maßnahmen zur Erhaltung der Bauwerke, aber auch Empfehlungen für zukünftige Brückenprüfungen abzuleiten.
Minister Martin Dulig: »Investitionen in die Infrastruktur, in den Brückenbau sind mit viel Geld verbunden, aber es ist notwendig und darf nicht in Frage gestellt werden. Die Sicherheit und Mobilität der Menschen hat oberste Priorität. Daher gibt es für mich keine Alternative.«
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr