Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden informieren am Donnerstag, 5. März 2026, über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Der Infoabend startet um 17 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden. Expertinnen und Experten geben Auskunft über die Aufgabe, den Inhalt, die Form und die Wirksamkeit dieser Dokumente. Zudem beantworten sie Fragen. Mit diesem Wissen ist es jedem möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen.
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Um Anmeldung wird gebeten
Wegen der begrenzten Platzkapazität im Sozialamt können maximal 50 Personen teilnehmen. Darum ist eine telefonische Anmeldung unter 0351-4889471 notwendig. Die Veranstaltung ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 zu erreichen (Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße). Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierearm.
Sollte die nächste Veranstaltung bereits ausgebucht sein, können sich Interessierte auch gern für einen der späteren Termine anmelden. Weitere Veranstaltungen, die für das Jahr 2026 geplant sind, finden am 21. April (18.30 Uhr), 28. Mai (17 Uhr), 30. Juni (18.30 Uhr), 20. August (17 Uhr), 29. September (18.30 Uhr), 5. November (17 Uhr) und 8. Dezember (18.30 Uhr) statt.

Online-Teilnahme
Wem es nicht möglich ist, persönlich vor Ort anwesend zu sein, der kann das digitale Angebot nutzen. Unter www.dresden.de/vorsorgevollmacht können Interessierte online an den Veranstaltungen teilnehmen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Über die Chatfunktion besteht die Möglichkeit, Fragen an die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde zu stellen.

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Wofür Vorsorgevollmacht und Co. gut sind
Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie häufig angenommen, automatisch einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter.
Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird.

Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind: Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr.

Weitere Informationen: www.dresden.de/betreuungsbehoerde

Quelle: Landeshauptstadt Dresden