In der Urlaubszeit stellt sich für viele Hunde- und Katzenhalter die Frage nach der Unterbringung der geliebten Vierbeiner. Möglich ist das bei Freunden und Familie oder kostenpflichtig in Pensionen. Alternativ kann man auch mit einem Tier verreisen. Dafür sollte man sich über die nationalen Einreisebestimmungen der Reiseländer bei den entsprechenden Botschaften informieren.
Während der Reise sollten die Vierbeiner ausreichend im Fahrzeug gesichert werden. Hier bieten sich Transportboxen an, an welche die Tiere bereits zu Hause gewöhnt werden sollten, um Stress zu vermeiden. Denken Sie an regelmäßige Pausen zur Bewegung und Wasseraufnahme. Lassen Sie Ihr Tier nie bei höheren Temperaturen im Auto zurück! Nicht zuletzt sollte anhand des Gesundheitszustandes des Tieres abgewogen werden, ob die Reise für das Tier akzeptabel ist oder ob es vielleicht doch besser in heimischen Gefilden aufgehoben ist. Gerade älteren Tieren machen Hitze und Ortsveränderungen zu schaffen.
Reisen innerhalb der EU sind unkritisch, sofern das Tier über einen EU-Heimtierausweis, einen Chip und eine gültige Tollwutimpfung verfügt. Wichtig ist die Prophylaxe bezüglich der in Südeuropa auftretenden „Mittelmeerkrankheiten“ – sprechen Sie für weitere Informationen Ihren Haustierarzt an. Für Länder außerhalb der EU muss eine Veterinärbescheinigung mitgeführt werden. Diese gibt es im zuständigen Veterinäramt. In Bezug auf den Tollwutstatus unterscheidet man zwischen gelisteten und nicht gelisteten Drittländern. Gelistete Drittländer verfügen über einen vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation. Bei der Wiedereinreise in die EU aus diesen Ländern genügt eine gültige Tollwutimpfung.
Anders sind die Anforderungen für Wiedereinreisen aus nicht gelisteten (und damit hinsichtlich des Tollwutstatus unsicheren) Drittländern. Es muss zusätzlich ein Tollwutantikörpertest nachgewiesen werden, der bereits vor der Abreise in Deutschland angefertigt werden sollte, da ansonsten eine Quarantäne droht.
Die ausführlichen Einreisebestimmungen in die EU hält das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereit unter https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html
Quelle: Landeshauptstadt Dresden