Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) verbietet mit einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (AV) vom Donnertag, 22. Dezember 2022 Ausstellungen und Veranstaltungen, bei denen Geflügel – einschließlich Tauben – verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden. Die „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz vor der Geflügelpest“ gilt ab sofort bis auf Widerruf und steht auf der Seite www.dresden.de/gefluegelpest Im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden wird sie am 1. Januar 2023 veröffentlicht.

Ab sofort: Geflügelausstellungen verboten ©Symbolbild(Pixabay)Ab sofort: Geflügelausstellungen verboten ©Symbolbild(Pixabay)

Ziel des Verbots ist es, die Einschleppung und Verbreitung des derzeit kursierenden Geflügelpestvirus zu verhindern. Im Landkreis Bautzen kam es bereits Anfang Dezember 2022 in zwei Geflügelhaltungen zu Geflügelpest-Ausbrüchen, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer Geflügelausstellung standen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Geflügelpest-Risiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen bzw. durch Geflügelausstellungen oder Abgabe von infiziertem Lebendgeflügel im Reisegewerbe innerhalb Deutschlands als hoch ein.

Mehr Informationen unter
www.dresden.de/tierseuchen
www.tsk-sachsen.de

Quelle:Landeshaupstadt Dresden