Ab dem 1. Juli 2024 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter betrifft: Das sogenannte Nebenkostenprivileg wird neu geregelt.Bisher konnten die monatlichen Entgelte für Kabelfernsehen und Breitbandanschlüsse als Teil der Nebenkosten über den Mietvertrag abgerechnet werden. Mit der Neuregelung dürfen Vermieter diese Kosten nicht mehr als Nebenkosten abrechnen.

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Mieterinnen und Mieter müssen ab diesem Datum direkt mit dem Telekommunikationsanbieter ihrer Wahl einen Vertrag abschließen oder die Kosten direkt an den Vermieter zahlen, sofern ein entsprechender Einzelvertrag besteht.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die gleichen kundenschützenden Regelungen gelten, wie sie auch für andere Anbieter von Telekommunikationsdiensten bestehen.

Für die Mieter bedeutet dies mehr Transparenz und die Möglichkeit, ihren Anbieter frei zu wählen. Es ist wichtig, dass sich alle Beteiligten rechtzeitig über die Änderungen informieren und entsprechend vorbereiten.