Die Landesdirektion Sachsen (LDS) plant die Einrichtung einer zeitweisen Notunterkunft für die Unterbringung von bis zu 150 Asylsuchenden in Dresden im Stadtteil Prohlis. Die Notunterkunft soll in einem ehemaligen Einkaufsmarkt an der Niedersedlitzer Straße 25 eingerichtet und voraussichtlich Mitte November in Betrieb genommen werden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Freistaates Sachsen und grenzt unmittelbar an das Polizeirevier Dresden-Süd an. Gegenwärtig werden die erforderliche soziale und medizinische Betreuung, der Wachdienst sowie die Verpflegung vorbereitet. Das Gelände ist mit einem Zaun (Sichtschutz) umstellt. Zum Gelände der Polizei befindet sich ein Stacheldraht.
Als Betreiber der Unterkunft wird die European Homecare GmbH tätig sein. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden wurde über die Planungen durch die Landesdirektion Sachsen informiert. Perspektivisch soll das Grundstück für die Erweiterung des Polizeireviers genutzt werden. Deshalb ist die Nutzung nur vorübergehend als Notunterkunft für maximal 12 Monate vorgesehen.
Die Unterkunft ist der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Dresden strukturell angebunden. Die derzeitige Aufnahmekapazität in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen beträgt 8825 Unterbringungsplätze. Aufgrund der hohen Zugangszahlen über die polnisch-deutsche und tschechisch-deutsche Grenze plant der Freistaat Sachsen gegenwärtig sukzessive weitere Kapazitätsaufstockungen auf rund 10.000 Plätze. Hierzu findet ein enger Austausch mit dem für die Liegenschaften zuständigen Sächsischen Staatsministerium der Finanzen und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement statt.
Hintergrund:
Die Landesdirektion Sachsen ist für die Registrierung, Unterbringung, Absicherung des behördlichen Verfahrens zur Asylantragstellung und kommunale Abverteilung von ankommenden Asylsuchenden zuständig. Sie koordiniert die Belegung der sächsischen Aufnahmeeinrichtungen und die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber. Dazu betreibt die Landesdirektion Sachsen drei Aufnahmeeinrichtungen in Chemnitz, Leipzig und Dresden. Jedem dieser Standorte sind jeweils einzelne Unterbringungsobjekte zugeordnet – derzeit insgesamt 18 im gesamten Freistaat. Zur Aufnahmeeinrichtung Dresden gehören aktuell vier Objekte.
Quelle: Landesdirektion Sachsen