Auch in diesem Jahr war der Sommer sehr warm und lang. Nun kündigen sich langsam die kälteren Wintermonate an und der eine oder andere möchte Brennholz aus dem Wald holen. Das sächsische Waldgesetz erlaubt zwar, Waldfrüchte und Leseholz in kleinen Mengen zu sammeln, dies gilt jedoch nicht für Brennholz, welches sich meist nicht auf dünne Äste in „Handstrauß“-Mengen beschränkt. Wer keinen eigenen Wald besitzt, kann Brennholz beispielsweise beim Staatsbetrieb Sachsenforst oder aus dem Stadtwald kaufen. Hierfür vorgesehenes Holz liegt dann in kleineren Stapeln am Weg bereit. Es handelt sich meist um Äste und Stammabschnitte, die zu schmal oder zu krumm sind, um im Sägewerk sinnvoll weiterverarbeitet zu werden.
Nach Vereinbarung eines Termins mit der Revierförsterin oder dem Revierförster wird vor Ort eine Quittung über den Kauf ausgestellt und das Holz kann abtransportiert werden. Wer einen Erlaubnisschein zum Bedienen einer Motorsäge besitzt und selbst Bäume fällen oder bereits liegende Stämme zerkleinern möchte, kann sich einen „Selbstwerberschein“ ausstellen lassen. Nach Prüfung des „Motorsägenscheins“ erhalten diese Personen dann eine Einweisung durch das Forstpersonal auf der Fläche und können ihr Brennholz selber schlagen und abtransportieren.
Der Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Detlef Thiel sagt: „Aus Sicherheitsgründen ist es wichtig, dass dabei nicht allein gearbeitet wird. Bäume sollten nur gefällt werden, wenn Sie mindestens zu zweit auf der Fläche sind, so dass im Ernstfall schnell Hilfe geholt werden kann. Außerdem ist natürlich geeignete Schutzkleidung zu tragen. Zur Grundausstattung gehören Helm, Schnittschutzhose und mindestens feste Schuhe, die bis über die Knöchel reichen – am besten jedoch Schnittschutzschuhe.“
Fragen beantworten die Landeshauptstadt Dresden und der Sachsenforst per E-Mail an:
Landeshauptstadt Dresden:
Sachsenforst:
Weitere Informationen: www.dresden.de/wald
Quelle: Landeshauptstadt Dresden