Mit Unterstützung des vom Bund und Land zur Verfügung gestellten Förderprogramms „Richtlinie Ganztagsinvestitionen“ kann der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden sechs Schulhorte aus- und umbauen, um dort das ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot an Grund- und Förderschulen zu verbessern.
Die geplanten Bauarbeiten reichen von der Umgestaltung der Außenflächen über die Sanierung des Hortbereiches bis hin zu einem Ersatzneubau. Dieser entsteht mit einer neu gestalteten Außenanlage an der Ockerwitzer Straße 19 a in Cotta. In dem Neubau können bis zu 60 Hortkinder aus der Schule zur Lernförderung „Am Leutewitzer Park“ gemeinsam betreut werden. Bisher waren sie in zwei voneinander weit entfernten Gebäuden (Ockerwitzer Straße 19 a sowie Omsewitzer Ring 6) untergebracht. Der Neubau wird barrierefrei für die besonderen Bedürfnisse der Integrationskinder eingerichtet. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich im Sommer 2025 und sollen im Herbst 2026 abgeschlossen sein. Die Fördermittelzusage über rund 1,7 Millionen Euro für dieses Bauvorhaben überreichte Kultusminister Christian Piwarz am Donnerstag, 15. August 2024, an Bildungsbürgermeister Jan Donhauser. Insgesamt kostet das Projekt etwa 2,7 Millionen.
Bildungsbürgermeister Jan Donhauser: „Die Kinder können bald wilde Kletterpartien auf hohe Berggipfel bestreiten, tiefe Sandschluchten überwinden oder die zweite Etage mit einer Rakete erklimmen. Kinder haben eine unbegrenzte Fantasie - wir müssen ihnen nur Platz und Raum für dafür schaffen."
Weitere Projekte:
· Sanierung des Hortgebäudes mit Außenanlage des Hortes „FRIEDolin“ der 48. Grundschule an der Friedrichstraße 34, Friedrichstadt
· Umgestaltung der Hortfreifläche des Hortes der 95. Grundschule an der Donathstraße 10, Laubegast
· Umgestaltung der Hortfreifläche des Hortes der 63. Grundschule auf der Wägnerstraße 24 – 26, Blasewitz
· Sanierung des Hortbereiches des Hortes der 82. Grundschule auf der Gertrud-Caspari-Straße 9, Klotzsche
· Ersatzneubau des Hortes und der Kita Heideland – Zum Bahnhof 5 in Dresden
Die Fördersätze für die Vorhaben variieren zwischen 44 Prozent und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden