Aufgrund der hohen Inflation sowie stark steigenden Ausgaben gilt in der Dresdner Stadtverwaltung aktuell eine Haushaltssperre. Davon betroffen sind alle konsumtiven zahlungswirksamen Ausgaben. Doch es gibt Ausnahmen. Insbesondere für soziale Pflichtleistungen, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht, gilt die Haushaltssperre nicht. Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann: „Deshalb müssen sich Familien mit geringem Einkommen keine Sorgen machen. Für Mittagessen, Sportverein und Nachhilfe ist Geld da. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden trotz Haushaltssperre nicht gekürzt und in voller Höhe ausgezahlt, damit kein Kind in Kita oder Schule hungrig bleibt. Denn mit einem leeren Bauch spielt, lernt und wächst es sich nicht gut.“
Die Sozialbürgermeisterin ermutigt Familien mit geringem Einkommen zur Antragstellung: „Niemand muss sich für die Inanspruchnahme sozialer Hilfen schämen. Jeder hat das Recht, seinen Anspruch auf Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Bildungspaket und Dresden-Pass, geltend zu machen und die Unterstützung in Anspruch zu nehmen!“
Die Leistungsberechtigten können aus dem Bildungspaket sechs verschiedene Förderungen erhalten:
1. kostenfreie Mittagsverpflegung: komplette Übernahme der Kosten für gemeinsames Mittagessen in Kinderkrippe, Kindergarten, Tagespflege, Hort sowie allgemein- und berufsbildenden Schulen
2. kostenfreie Lernförderung: komplette Übernahme der Kosten für außerschulische Nachhilfe
3. Freizeit-/Mitmachbudget: pauschal 15 Euro pro Monat für gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten (zum Beispiel Musikschule und Sportverein), bis zu 180 Euro im Jahr sind möglich
4. kostenfreie Ausflüge und Fahrten: alle Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit dem Kindergarten, der Kinderkrippe, der Kindertagespflege, dem Hort und der Schule werden übernommen. Nur individuelle Ausgaben wie zum Beispiel für Taschengeld oder Wanderschuhe und Badesachen werden nicht übernommen
5. Zuschuss für Schülerbeförderung: Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zuschuss zur Schülerbeförderung, soweit sie auf kostenpflichtige Verkehrsmittel angewiesen sind – in der Regel 15 Euro pro Monat fürs Bildungsticket
6. Zuschuss für Schulzeug: Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen erhalten zweimal im Jahr eine Pauschale für persönlichen Schulbedarf (zum Beispiel Schultasche, Sportsachen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial): zum Schuljahresanfang 116 Euro (2024: 130 Euro), zum Halbjahr 58 Euro (2024: 65 Euro)
Das Bildungspaket gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter unter 25 Jahren. Das Freizeit- bzw. Mitmachbudget erhalten nur Unter-18-Jährige.
Voraussetzung für die Bildungs- und Teilhabeleistungen ist, dass eine dieser Sozialleistungen beantragt bzw. bezogen wird:
• Bürgergeld vom Jobcenter
• Wohngeld vom Sozialamt
• Kinderzuschlag von der Familienkasse
• Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) vom Sozialamt
• Asylbewerberleistung vom Sozialamt
Das Jobcenter unterstützt Familien auch, wenn sie erst aufgrund der Kosten für Bildung und Teilhabe hilfebedürftig werden, beispielsweise wenn eine Klassenfahrt zu teuer ist.
Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung erhalten, können ihren Bildungspaket-Antrag digital beim Sozialamt einreichen. Ausfüllen, bestätigen, versenden – alles papierlos und bequem von zu Hause. Einfach die persönlichen Daten in den Online-Assistenten auf www.dresden.de/bildungspaket eingeben. Familien mit Bürgergeld nutzen bitte das Bildungspaket-Formular vom Jobcenter für ihren Antrag.
Die Stadt hat zum 5. Juni 2023 eine Haushaltssperre verhängt, weil die Einnahmen nicht in ausgewogenem Verhältnis zu den Ausgaben standen und stehen. Der Haushalt ist insbesondere wegen hoher Sozialausgaben und gestiegenen Sachkosten unter Druck geraten. Hauptursachen hierfür sind stark gestiegene Energiekosten sowie erhöhte Zuschussbedarfe städtischer Unternehmen, die Unterbringungskosten für Geflüchtete (sie werden entgegen der geltenden Prinzipien bislang nicht vollständig von Bund und Land übernommen) und Personalkostensteigerungen. Von der Haushaltssperre ausgenommen sind Pflichtleistungen, für die seitens der Landeshauptstadt Dresden eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht wie beispielsweise im Bereich der sozialen Leistungen und der Jugendhilfe. Der Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre umfasst ebenfalls nicht die Personalkosten sowie die Investitionen.
Weitere Infos zum kommunalen Haushalt: www.dresden.de/haushalt
Weitere Infos, Formulare und Kontakte zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe: www.dresden.de/bildungspaket
Quelle: Lanndeshauptstadt Dresden