Dresden / Sachsen. Hochwassergefahr in Sachsen! Stetige Regenfälle haben in den vergangenen Tagen in Sachsen und den angrenzenden Gebieten dafür gesorgt, dass die Pegel von Elbe und weiteren ostsächsischen Flüssen stark gestiegen sind. Es wird erwartet, dass die Elbe am Dienstag (17. September) einen Wasserstand von sechs Metern überschreitet. Für Autofahrende gilt nun besondere Vorsicht während der Fahrt, wie auch beim Abstellen des Fahrzeugs in Gefahrenzonen.
Wichtige Tipps während der Fahrt:
• Nicht durch tiefe Pfützen oder überflutete Unterführungen fahren – besonders, wenn man die Gegend und damit die Straßen und ihre Beschaffenheit nicht kennt
• Gefahrengebiete mit Überflutung meiden – zum Teil könnten auch Straßen unterspült sein
• Unbefestigtes Gelände meiden – viele Wiesen und Felder sind noch von den Regenfällen stark aufgeweicht. Außerdem dienen freie Flächen in wassernahen Gebieten häufig als Rückhaltebecken bei Hochwasser.
Wichtige Tipps für das Abstellen des Fahrzeugs:
• Fahrzeug nach Möglichkeit nicht in Wassernähe parken
• Warnungen in Gefahrengebieten beachten und Fahrzeug rechtzeitig entfernen
• Ein überflutetes Fahrzeug nicht versuchen selbst zu entfernen und auf keinen Fall den Motor starten. Unter Umständen kann der Wagen wieder funktionieren - aber nur, wenn er nach der Havarie nicht gestartet wird
Wasserschaden am Auto – zahlt die Versicherung?
Überschwemmung und Hochwasser gelten – wie auch Hagel und Sturm – als sogenannte Elementarereignisse in der Teilkaskoversicherung. Ob ein Wasserschaden bezahlt wird, hängt dabei aber von der konkreten Situation ab.
Überschwemmungsschäden beim abgestellten Auto
Wurde ein abgestelltes Auto überschwemmt, zahlt die Teilkaskoversicherung normalerweise den Schaden am Fahrzeug. Gab es allerdings eine Hochwasserwarnung für das Gebiet, in dem das Auto geparkt wurde, und wurde das Fahrzeug nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet entfernt, obwohl die Möglichkeit dazu bestand, kann die Versicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder im Einzelfall sogar ganz verweigern.
Wichtig: Wenn Sie Ihr Auto in einem Hochwasser-Gefahrengebiet abstellen, sollten Sie entsprechende Warnungen vor Überschwemmungen im Auge behalten.
Wasserschaden beim fahrenden Auto
Wer mit seinem Auto eine überschwemmte Straße, z.B. in einer Unterführung, befährt, der sollte wissen, dass die Teilkaskoversicherung einen Hochwasserschaden nicht bezahlt, wenn bei dieser Fahrt Wasser in den Zylinderraum eindringt und das im Zusammenhang mit der Hubbewegung des Kolbens einen sogenannten Wasserschlag (Motorschaden) verursacht. Dieser Schaden ist dann nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch das Fahrverhalten des Versicherten verursacht.
Der Wasserschlag ist in der Teilkaskoversicherung aber ausnahmsweise dann gedeckt, wenn die Überschwemmung so plötzlich auftritt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden konnte. Kommt die Teilkaskoversicherung nicht für den Schaden auf, kann dieser nur über eine Vollkaskoversicherung abgerechnet werden. Allerdings kann die Kaskoversicherung auch hier die Leistung mit der Begründung, der Schaden sei grob fahrlässig herbeigeführt worden, ganz oder teilweise verweigern, wenn die Überflutung für den Fahrer bzw. die Fahrerin erkennbar war und dieser/diese die Straße trotzdem befuhr.
Quelle: ADAC Sachsen e.V.