Der dreijährige Kalkulationszeitraum für die Dresdner Abfallgebührensatzung endet 2023. Die Stadtverwaltung ist zur Neuberechnung verpflichtet und will die Abfallgebühren ab Januar 2024 an die Kostensteigerungen in der Entsorgungswirtschaft anpassen. Höhere Kosten fallen vor allem für Energie und Kraftstoffe, Personal sowie Fahrzeug- und Anlagentechnik an. Darüber hinaus wird ab 2024 die bundesweite Bepreisung von CO2-Emissionen auf die thermische Abfallverwertung ausgeweitet. Die Stadtverwaltung legt die turnusmäßige Neuberechnung nun dem Stadtrat zur Entscheidung vor. Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen: „Jeder einzelne Haushalt kann durch gezieltes Trennen des Abfalls aktiv dazu beitragen, die Mehrkosten zu reduzieren. Wer Abfall vermeidet, leistet einen noch größeren Beitrag zu Umwelt- und Ressourcenschutz und kann auf diese Weise eine oder mehrere Leerungen im Jahr einsparen und damit die Kosten insgesamt mindern. Dabei möchten wir die Menschen bestmöglich unterstützen.“
Thomas Kügler, Abteilungsleiter Abfallwirtschaft/Stadtreinigung im Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, ergänzt: „Die Abfallanalysen der Landeshauptstadt zeigen, dass noch Potenziale zur Getrenntsammlung und für die Reduzierung des teuersten Abfallstroms, des Restabfalls, bestehen. Um die Dresdnerinnen und Dresdner zu motivieren, weniger Restabfall zu verursachen und angefallene Abfälle noch besser zu sortieren, stellen wir mit Einführung der neuen Gebührensätze neue, verbesserte Tipps und Hinweise für Mietende und Vermietende zur Verfügung.“
Durchschnittliche Gebührenerhöhung um 23 Prozent
Die erforderliche Gebührenerhöhung basiert auf der Planung der Abfallmengen und der abfallwirtschaftlichen Leistungen sowie einer Vorausschau auf die Kostenentwicklung für die Jahre 2024 bis 2026. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung 23,4 Prozent. Wie sich die Gebühren im Einzelnen verändern, ist in erster Linie von den Gegebenheiten am Abfallbehälterstandplatz abhängig. Dabei spielen Anzahl und Größe der Behälter genauso eine Rolle wie der Leerungsturnus und die Anzahl der benötigten Leerungen.
Deutlicher wird künftig die fehlerhafte Mülltrennung geahndet. Bisher galt für die Entleerung eines fehlbefüllten Behälters die gleiche Gebühr wie für eine zusätzlich zum vereinbarten Leerungstermin beauftragte Entleerung von Restabfallbehältern. Ab 2024 unterscheiden sich beide Gebührensätze voneinander – für eine nicht korrekte Trennung von Abfällen und Wertstoffen wird ein höherer Gebührensatz fällig.
Darüber hinaus unterliegen die Gebühren für die Abholung von Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräten sowie die Transportweggebühren ab 2025 der Umsatzsteuerpflicht. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Möglichkeit, dass Gebührenpflichtige mit geringem Einkommen einmal im Jahr die Sperrmüllabholung über den Dresden-Pass beantragen können. Die Leistung wird weiterhin vollumfänglich vom Sozialamt übernommen.
Gebührenfreie Angebote bleiben erhalten
Zahlreiche Angebote können die Dresdnerinnen und Dresdner auch künftig nutzen, um ihre Abfälle gebührenfrei zu entsorgen. Hierzu zählen:
• die mobilen Sammlungen für Schadstoffe und Weihnachtsbäume,
• Abgabe von Elektro-Altgeräten sowie die halbjährliche Abgabe von Sperrmüll auf dem Wertstoffhof,
• die Sammlung von Altpapier mit der Blauen Tonne am Haus oder über den Wertstoffcontainer.
Die Entscheidung über die künftigen Abfallgebühren durch den Stadtrat ist für den 16. November geplant. Vor der Beschlussfassung müssen außerdem die Ausschüsse für Umwelt und Kommunalwirtschaft sowie Finanzen und Liegenschaften ihre Zustimmung zur vorgelegten Kalkulation erteilen.
Ausführliche Informationen zur Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung stehen im Internet unter www.dresden.de/abfall. Außerdem berät das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft bei Fragen am Abfall-Info-Telefon 0351-4889633 beziehungsweise per E-Mail an
Quelle: Landeshauptstadt Dresden