Am 1. September 2024 wird der achte Sächsische Landtag gewählt – das hat das Kabinett heute festgelegt. Vorbehaltlich des Einvernehmens des Präsidiums des Sächsischen Landtages steht der Termin damit fest.Innenminister Armin Schuster: »Im Sächsischen Landtag werden die wegweisenden Entscheidungen für unseren Freistaat getroffen, die sich spürbar auf alle Bürgerinnen und Bürger auswirken. Daher werbe ich schon heute: Setzen Sie Ihr Kreuz bestens überlegt und wohl abgewogen. Mit Ihrer Wahl gestalten Sie die Zukunft Sachsens. Demokratie braucht die Mitwirkung von uns allen.«
Rechtlicher Rahmen
Der Wahltag wird gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes durch die Staatsregierung im Einvernehmen mit dem Landtagspräsidium bestimmt. Für die Bestimmung des Wahltags gilt: Die Wahl muss an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden – frühestens 58, spätestens 60 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode.
Die siebte Wahlperiode begann am 1. Oktober 2019 mit der konstituierenden Sitzung des neuen Landtages. Sie läuft bis zum Zusammentritt des neuen Landtages weiter und endet spätestens am 30. Tag nach der Neuwahl mit dem Zusammentritt des neuen Landtages.
Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024
Vor wenigen Tagen hatte Staatsminister Armin Schuster bereits den Termin für die Kommunal- und Europawahlen bekanntgegeben. Diese finden am 9. Juni 2024 statt.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern