Ab Januar 2024 ist wegen einer Gesetzesänderung keine Ausstellung von Kinderreisepässen mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen ab 2024 einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig. Sowohl Personalausweise als auch Reisepässe werden nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen zwei und sechs Wochen. Eltern sollten daher die Reisedokumente ihrer Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit überprüfen und bei Bedarf frühzeitig im Bürgerbüro für die Neubeantragung gemeinsam mit ihrem Kind vorsprechen.
Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente regelmäßig überprüft werden, da sich deren Aussehen in kurzer Zeit deutlich verändert. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsdatums automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar.
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Quelle: Landeshauptstadt Dresden