Die Landeshauptstadt Dresden ist Eigentümerin des mit dem Lingnerschloss bebauten Grundstücks Bautzner Straße 132. Im Jahr 2003 übertrug sie dem gemeinnützigen Förderverein Lingnerschloss e. V. das Erbbaurecht an dem Grundstück, der sich seither auf der Basis eines Erbbaurechtsvertrages für die Sanierung, Unterhaltung und Bewirtschaftung des Lingnerschlosses ehrenamtlich engagierte. Aufgrund von erheblichen Zahlungsrückständen gegenüber der Landeshauptstadt Dresden hat der Stadtrat den Oberbürgermeister in der Sitzung vom 6. Juli 2023 (Beschluss zur Vorlage V2213/23) ermächtigt, das Erbbaurecht am Lingnerschloss auf die Landeshauptstadt zurückübertragen zu lassen.
Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Stephan Kühn: „Nach intensiven Bemühungen um eine für alle Seiten rechtlich sichere und wirtschaftlich tragfähige Lösung hat sich in der Gesamtabwägung letztlich gezeigt, dass die Ausübung des sogenannten Heimfalls – dem gesetzlich und vertraglich verankerten Recht der Grundstückseigentümerin auf Rückübertragung des Erbbaurechts – die rechtlich und wirtschaftlich vernünftigere Handlungsoption darstellt. Aus diesem Grund hat die Landeshauptstadt Dresden nun den Heimfall des Erbbaurechts gegenüber dem Förderverein ausgeübt.“ Ein entsprechendes Schreiben ging dem Verein in den letzten Tagen zu.
Die Landeshauptstadt Dresden schätzt und würdigt die geleistete Arbeit des Fördervereins Lingnerschloss e. V. ausdrücklich und bedankt sich für das ehrenamtliche Wirken aller Vereinsmitglieder in den vergangenen 20 Jahren. Nach Übergang des Lingnerschlosses auf die Stadt wird das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung die übergangsweise Betreibung des Objektes neu beauftragen, damit sichergestellt werden kann, dass bereits geplante Veranstaltungen, wie z. B. Hochzeiten, Feiern oder ähnliches wie geplant stattfinden können. Die mittel- und langfristige Perspektive des Lingnerschlosses wird in dem derzeit von der Stadtverwaltung erarbeiteten Schlösserkonzept, welches auch die Schlösser Albrechtsberg und Schönfeld in den Blick nehmen wird, untersucht und dem Stadtrat voraussichtlich im kommenden Jahr vorgelegt.
Quelle: Landeshaupstadt Dresden