Der von 1991 bis 1993 errichtete Erweiterungsbau des Sächsischen Landtags steht jetzt unter Denkmalschutz. Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler und der Sächsische Landeskonservator Alf Furkert haben am Mittwoch die Denkmalschutzplakette am Gebäude neben der Freitreppe enthüllt.
Dazu erklärt Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler: „Der Neubau des Parlaments mit dem gläsernen Plenarsaal ist ein architektonisches Wahrzeichen unserer nach der friedlichen Revolution neu aufgebauten Demokratie in Sachsen. Der Landtag bildet die behutsame Brücke zur modernen Architektur am Kongresszentrum. Dieses Denkmal fügt sich ganz harmonisch in die berühmte Silhouette Dresdens ein. Die Denkmalplakette ist nicht nur eine Unterschutzstellung, sondern auch eine Ehrung für unser Parlamentsgebäude.“
Weiterhin betont der Sächsische Landeskonservator Alf Furkert: „30 Jahre nach der einstimmigen Verabschiedung des Denkmalschutzgesetzes wird erstmals ein nach 1990 errichtetes Gebäude unter Schutz gestellt. Der Erweiterungsbau des Sächsischen Landtags wurde wegen seiner landesgeschichtlichen, auch baugeschichtlichen sowie künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal des Freistaats Sachsen erfasst. Das Landtagsgebäude ist ein bauliches Bekenntnis des zur Errichtungszeit noch jungen demokratischen Freistaats Sachsen und mittlerweile ein unverzichtbares Wahrzeichen der Landeshauptstadt Dresden.“
Hintergrund zum Neubau: Der heutige Landtag besteht aus einem Altbau, der von 1928 bis 1931 vom Architekturbüro Barthold und Tiede als Finanzamt im Stil der Neuen Sachlichkeit entstand, und einem Neubau mit Plenarsaal des Dresdner Architekten Peter Kulka im Stil der klassischen Moderne, der 1994 eingeweiht wurde. Den architektonischen Schwerpunkt bilden der unter dem quadratischen Dach gelegene runde Plenarsaal und die Lobby mit ihren geschosshohen Glasfassaden. Dazu gehört zudem ein öffentlich zugängliches Bürgerfoyer.
Quelle: Sächsischer Landtag