Die Wohngeldstelle der Landeshauptstadt Dresden hat im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wohngeldreform 2023 zusätzliche Büroräume im Gebäude am Ferdinandplatz 1 erhalten. Ab Dienstag, 21. Februar 2023, werden Erstanträgen sowie Anträge für Heimbewohner auf Wohngeld ausschließlich dort bearbeitet. Wer seinen Erstantrag oder einen Wohngeldantrag für Heimbewohner persönlich abgeben möchte, kann das an dieser Adresse tun. Die Anlaufstelle ist dienstags von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr geöffnet. Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge werden weiterhin im Sozialamt in der Junghansstraße 2 entgegengenommen und bearbeitet.
Mieterinnen und Mieter können ihren Wohngeldantrag aber auch vollständig digital beim Sozialamt einreichen. Ausfüllen, Bestätigen, Versenden – alles papierlos und bequem von zu Hause. Ein neuer Online-Assistent auf www.dresden.de/wohngeld macht das möglich. Die Eingabehilfe unterstützt den Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag für den Mietzuschuss. Die technische Umsetzung der Wohngeldreform 2023 ist noch nicht vollständig abgeschlossen und wird deshalb noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Stadtverwaltung rechnet aktuell damit, dass das erhöhte Wohngeld Ende Februar 2023 ausgezahlt wird; die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist für Ende März 2023 geplant.
Aktuell verzeichnet die Wohngeldstelle – aufgrund des stark angestiegenen Aufkommens an Anträgen – mehr als 7.200 offene Anträge auf Wohngeld. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt derzeit bei rund drei Monaten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung im Bereich der eingegangenen Anträge auf Wohngeld ist davon auszugehen, dass sich die Bearbeitungszeit aller Voraussicht nach verlängern wird. Um das Aufkommen im Bereich Wohngeld Schritt für Schritt abzuarbeiten, wurden seit Dezember 2022 insgesamt 29 neue Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zusätzlich eingestellt.
Alle Informationen rund ums Wohngeld bündelt das Sozialamt auf www.dresden.de/wohngeld
Ein Erklärfilm informiert, wer Anspruch auf Wohngeld hat. Haushalte mit geringem Einkommen finden auf dieser Webseite gleichfalls einen digitalen Wohngeldrechner, mit dem sie einen möglichen Wohngeldanspruch prüfen können. Zusätzlich hat das Sozialamt zum 1. Dezember 2022 eine Wohngeld-Hotline eingerichtet. Unter 0351-4881301 können sich Dresdnerinnen und Dresdner dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr über das Wohngeld informieren und Fragen stellen.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden